Am Dienstag musste sich ein 53-jähriger deutsche Assistenzart vor dem Gericht in Chur verantworten. Die Anklage: gewerbsmässiger Betrug und mehrfache Urkundenfälschung. Er soll dem Kantonsspital Graubünden (KSGR) «wissentlich und willentlich eine psychische Krankheit vorgespiegelt haben», um damit die Auszahlung von Krankentaggeldern zu erwirken.
Das Regionalgericht in Chur bestätigte dies und erhob eine bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 170 Franken sowie eine Busse von 7 000 Franken. Dies berichtet die Zeitung «Südostschweiz». Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Assistenzarzt zu 100 Prozent krankschreiben liess und gleichzeitig weiter in einer Klinik im Kanton Bern arbeitete, teilweise sogar 100 Prozent.
Landesverweisung für mehrere Jahre
Laut Verteidiger hätten sich die Bescheinigungen auf den Arbeitsplatz am Kantonsspital Graubünden bezogen und nicht auf andere, wie die Zeitung schreibt. Die Diagnose der Ärzte sei richtig gewesen und unter dem psychischen Druck, unter dem er sich im Kantonsspital befunden habe, habe er nicht mehr arbeiten können.
Das Gericht sah dies aber anders: Es setzt nebst Strafe und Busse auch eine Landesverweisung auf die Dauer von acht Jahren fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der immer noch berufstätige Arzt muss zusätzlich zu den Verfahrens- und Gerichtskosten darüber hinaus die Schadenersatzforderung des Kantonsspitals bezahlen: knapp 50'000 Franken für die geleisteten Krankentaggeldern.