Arzt ist nicht schuld am Tod eines Drogenabhängigen

Ein Mann starb in der Polizeizelle. Schuld daran sei ein Arzt, fand die Mutter. Das Gericht widerspricht.

, 19. August 2020 um 09:49
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«In der Nacht vom 25. auf den 26. Dezember starb auf dem Polizeiposten Waisenhaus in Bern ein junger Mann. Er starb in einer Zelle allein gelassen, einsam»: Das ist auf einer improvisierten Gedenkstätte auf dem Berner Waisenhausplatz zu lesen.

Mutter klagte Arzt an

Dass der Mann nicht mehr lebt, sei die Schuld eines Arztes, ist die Mutter des Gestorbenen seit 2018 überzeugt. Seit bald zwei Jahren ist jener Arzt, der den Mann nach seiner Verhaftung untersuchte, in ein Gerichtsverfahren verwickelt.
Denn die Mutter des Verstorbenen wirft ihm vor: Ihr Sohn wäre nicht gestorben, wenn er nicht in seiner Zelle hätte bleiben müssen, sondern ins Berner Inselspital verlegt worden wäre.

Drogen-Überdosis

Der 20-Jährige hatte an einer Party Kokain und Opiate konsumiert und wurde dann von der Polizei festgenommen. Der Arzt, der ihn auf der Polizeiwache untersuchte, befand damals, dass er dort bleiben könne und es reiche, wenn alle zwei Stunden ein Polizist nach ihm schaue.
Der Arzt war überzeugt, dass für den Häftling keine Lebensgefahr bestand. Denn der Mann war bei Bewusstsein und der Drogenkonsum lag bereits mehrere Stunden zurück.

Der Vorwurf: Fahrlässige Tötung

Zelle oder Spital? Diesen Entscheid müssen von der Polizei herbeigerufene Ärzte oft treffen. Und er ist schwierig: Sollen sie Häftlinge sicherheitshalber ins Spital einweisen – und damit in Kauf nehmen, dass sie die Notfall-Station des Inselspitals unnötigerweise belasten?
Oder sollen sie Häftlinge bei der Polizei in Gewahrsam lassen – und damit eine Anklage riskieren, wenn dem Häftling etwas passiert? Im vorliegenden Fall klagte die Mutter des gestorbenen Mannes den Arzt wegen fahrlässiger Tötung an.

Unterlassene Nothilfe?

Weil die Berner Staatsanwaltschaft jedoch keine Hinweise fand, dass der Arzt einen schweren Fehler bei seiner Beurteilung gemacht hat, stellte sie das Verfahren gegen den Arzt letztes Jahr ein. Doch die Mutter fand, dass der Arzt zumindest wegen unterlassener Nothilfe belangt werden müsste.
Das Berner Obergericht hat nun entschieden, dass dem Arzt kein Vorwurf gemacht werden könne. Rückblickend lasse sich nicht beurteilen, ob der junge Mann im Spital tatsächlich hätte gerettet werden können

Arzt erkannte keine Lebensgefahr

Entscheidend für das Gericht war jedoch: Aufgrund des Zustands des Mannes ging der Arzt davon aus, dass dessen Leben nicht in akuter Gefahr war. Er habe deshalb nicht vorsätzlich Nothilfe verweigert oder unterlassen.
Ob der Arzt nun tatsächlich straffrei bleibt, ist nicht sicher. Das Urteil des Obergerichts kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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