Die Arbeitszeiterfassung gehört zu den lästigen kleinen Pflichten in der Arztpraxis. Eigentlich müssten alle Schweizer Betriebe die Arbeitszeiten ihrer Angestellten registrieren und obendrein die Unterlagen dazu mindestens fünf Jahre lang aufbewahren. Viele Mediziner sind sich dessen gar nicht bewusst, oder sie ignorieren es.
Man kann dort die Soll-Arbeitszeit pro Tag sowie die entsprechenden Anfangs- und Schlusszeiten am Vormittag und Nachmittag eintragen. Daraus errechnet das Tool die Präsenzzeit sowie allfällige Überstunden beziehungsweise Kompensationszeiten.
Ein Instrument auch für die Angestellten
Gleichzeitig schafft das SVA-Angebot einen prakischen Überblick: Im Nu erfasst man zum Beispiel die bezogenen Ferientage beziehungsweise den Ferien-Restbestand im laufenden Jahr.
Die Applikation entspreche den gesetzlichen Vorgaben an die Aufzeichnungspflicht, so der SVA. Zudem erhalten auch die Angestellten ein Instrument, um ihre Überstunden nachzuweisen.