Anhaltung von Arzt durch Sondereinheit war «gerechtfertigt»

Es habe eine Gefahr für Leib und Leben bestanden, so ein Untersuchungsbericht. Zusammenhang mit kritischen Äusserungen gegen Corona-Massnahmen habe es keine gegeben.

, 18. Dezember 2020 um 09:52
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Am Osterwochenende 2020 war ein Aargauer Arzt von der Polizei angehalten und anschliessend in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Der Arzt war damit nicht einverstanden: Er verlangte eine Administrativuntersuchung.
Der Aargauer Regierungsrat hatte daraufhin den Rechtsprofessor der Uni Zürich, Felix Uhlmann, mit der Durchführung von entsprechenden Abklärungen beauftragt. Nun liegt dessen Bericht vor.

«Zum Schutz von Leib und Leben gerechtfertigt»

Der Regierungsrat schreibt dazu in einer Mitteilung, Uhlmann sei zum Schluss gekommen, «dass die Anhaltung des 58-jährigen Mannes zum Schutz von Leib und Leben von Angehörigen und Behörden gerechtfertigt und nicht politisch motiviert war beziehungsweise nicht als Reaktion auf kritische Äusserungen gegenüber Schutzmassnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie erfolgte». Hintergrund: Der betroffene Arzt meldet sich unter anderem auf Twitter immer wieder kritisch über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zu Wort.
Auch Landammann Markus Dieth, «der vor dem Polizeieinsatz von einer Drittperson über eine mögliche Gefährdungssituation informiert wurde», habe sich «korrekt verhalten», so das Fazit von Uhlmann. 

Bei fürsorgerischen Unterbringung passierten Verfahrensfehler

Gemäss Uhlmann ist es «nach der Anhaltung der betroffenen Person in Zusammenhang mit der fürsorgerischen Unterbringung zu Ungenauigkeiten im Verfahren» gekommen, wie der Medienmitteilung zu entnehmen ist. Diese Ungenauigkeiten hätten «jedoch die Rechtmässigkeit der Anhaltung und der fürsorgerischen Unterbringung nicht infrage gestellt».
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