Der Bundesrat hat nachträglich zu einigen Kantonen per Verordnung mit Gültigkeit ab Anfang 2019 eine Liste von Eingriffen erlassen, die für die ganze Schweiz gültig ist. Ob Liechtenstein eine Liste mit ambulant vorgeschriebenen Eingriffen einführen will, entscheidet die Regierung auf Empfehlung der Leistungskommission autonom.
«Die Entscheidung gilt für alle Leistungserbringer beziehungsweise für alle betroffenen OKP-Leistungen, unabhängig davon, wo sie erbracht werden», erklärte Regierungsrat Mauro Pedrazzini
auf eine parlamentarische Anfrage. Der Wohnkanton ist entscheidend
Schweizer Spitäler müssen bei der Behandlung eines ausserkantonalen Patienten die Liste des entsprechenden Wohnkantons berücksichtigen, welche sich von der Liste des Bundes oder anderen Kantonen unterscheiden könne.
Ebenso müsse beispielsweise das Spital in Grabs eine allfällige Liechtensteiner Liste von ambulant durchzuführenden Eingriffen berücksichtigen, wenn es nicht riskieren will, auf einem Teil der stationären Kosten für liechtensteinische Patienten sitzen zu bleiben.