Ärztliche Schweigepflicht für IT-Experten

Diese Debatte steht auch hier bald an: Deutschlands Justizministerium will IT-Beauftragte der ärztlichen Schweigepflicht unterstellen.

, 25. Januar 2017 um 15:00
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Im Justizministerium in Berlin liegt ein Gesetzesentwurf, der eine Einschränkung des Schweigepflichts-Paragraphen vorsieht. Dies erfuhr die «Medical Tribune» Deutschland. Die Idee dabei: Mediziner sollen nicht mehr wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht verfolgt werden können, wenn ein Informatiker Einblick in gewisse Patienteninformationen hatte.
Andererseits werden aber die IT-Experten als «mitwirkende Personen» in den Schweigepflichts-Paragraphen einbezogen. Das heisst: Die Diskretion gilt auch für sie. So wird es beispielsweise jetzt schon in der Zusammenarbeit mit den MPA gehandhabt.

IT gleich MPA

Die Rechtslage in der Schweiz ist weitgehend identisch wie in Deutschland. Hier unterstehen die Ärzte laut dem Strafgesetzbuch-Artikel 321 der Schweigepflicht, und diese gilt auch für ihre Hilfspersonen. Genannt werden dabei etwa «Krankenpfleger, medizinische Praxisassistenten und Ergo- und Physiotherapeuten». Aber nicht – und dies erklärt der Datenschutzbeauftragte explizit – die externen IT-Dienstleister.
Das Problem ist rasch erkannt: Eine moderne Arztpraxis kann kaum noch funktionieren, ohne das Informatiker Zugriff auf verwendete Daten erhalten, und dies heisst konkret: externe Spezialisten. Damit hat man es aber streng genommen mit Verletzungen des Arztgeheimnisses zu tun.

Umsetzung bis 2018

Die Idee des Berliner Justizministeriums sieht nun vor, dass die Ärzte entlastet werden: Ihnen soll nicht mehr vorgeworfen werden können, die Sorgfaltspflichten verletzt zu haben, wenn ein IT-Mensch Einblick in eine Krankenakte hatte. Auf der anderen Seite werden mitwirkende Informatik-Experten in die Strafbarkeit nach dem Schweigepflicht-Paragraph 203 einbezogen. 
Wie die «Medical Tribune» weiter erfuhr, rechnen Experten mit einer Umsetzung des Gesetzes bis 2018. 
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