Ärzte unter Verdacht: Staatsanwaltschaft kritisiert Krankenkassen

Berner Augenärzte sollen mit Tricks ihre Einnahmen aufgebessert haben. Doch die Staatsanwaltschaft will nicht ermitteln - und nimmt die Krankenversicherer in die Pflicht.

, 15. Februar 2019 um 08:57
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Um an Medizinalprodukten stärker mitzuverdienen, sollen Berner Augenkliniken eine eigens gegründete Briefkastenfirma dazwischengeschaltet haben, wie Medinside berichtete. Durch den Trick seien die Produkte im Einkauf künstlich verteuert und in der Folge teurer abgerechnet worden. Eine Augenlinse, die im Einkauf eigentlich 260 Franken kostet, verteuert sich so auf 640 Franken. Verrechnet wurden letztlich teilweise gar 1092 Franken. Publik gemacht hatte den Fall der «Beobachter». 
Daraufhin hat die Berner Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte den Sachverhalt geprüft - und kein Verfahren eröffnet, wie Recherchen von Medinside zeigen. Sind die Vorwürfe gegen die Ärzte damit in sich zusammengefallen? Nicht unbedingt. Denn zwischen den Zeilen kritisiert die Staatsanwaltschaft die Krankenversicherer.
Wieso haben die Kassen nicht reagiert?
«Für derartige Machenschaften sieht das Krankenversicherungsgesetz ein klar geregeltes Sanktionsverfahren vor», schreibt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Aufgrund ihrer strengen Prüfungspflichten hätten die Krankenkassen sämtliche Rechnungen der Leistungserbringer zu prüfen. Und weiter: «Ungerechtfertigte, überhöhte oder falsche Forderungen dürfen die Krankenkassen nicht anerkennen. Stellen sie solche fest, sind Sanktionen des Krankenversicherungsgesetzes zu ergreifen.» Sprich, die Kassen haben es selbst in der Hand, gegen betrügerische Ärzte vorzugehen. So sieht das KVG für Leistungserbringer, die gesetzliche oder vertragliche Pflichten verletzen,  Verwarnung, Rückerstattung, Busse oder Ausschluss vor. 
Die Staatsanwaltschaft teilt weiter mit, sie könne die Ärzte nicht gestützt auf das KVG strafrechtlich verfolgen. Dies weil damit das Verbot der doppelten Strafverfolgung missachtet würde. Auch der Tatbestand der «arglistigen Täuschung» komme nicht in Frage, so die Staatsanwaltschaft. Denn schliesslich sagten die Krankenversicherungen im Artikel des Beobachters, dass sie schweizweit zehn solcher «Konstrukte»  von Ärzte kennen würden - und hätten jederzeit die Möglichkeit, die Preise der Ärzte zu überprüfen. Bleibt die Frage, weshalb die Krankenversicherungen dies nicht tun.
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