Die Fälle brachten den Kanton Aargau doppelt in die Schlagzeilen. Ein Orthopäde des Kantonsspitals Baden (KSB) und ein Angiologe des Kantonsspitals Aargaus (KSA) rechneten beide falsch ab. Im ersten Fall erstatte der Arzt 45'000 Franken zurück - und bekam einen Verweis. Der Arzt des KSA zahlte 13'000 Franken zurück -
gegen ihn läuft ein Strafverfahren. Der Verdacht: Betrug.
Nun will die Politik die Fälle ihrerseits aufklären. Die kantonale Finanzaufsicht wurde von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates mit einer Sonderprüfung betraut, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Dies auch deshalb, weil der GPK die von der Regierung zu den Fällen gelieferten Berichten nicht genügen.
Weiteres Spital wird in Untersuchung einbezogen
Die Untersuchung soll zeigen, ob die beiden Vorkommnisse Einzelfälle waren - oder ob das System anfällig sei für solche Fehlabrechnungen. Die Untersuchung wird neben den beiden betroffenen Spitälern, dem KSB und dem KSA, deshalb auch das dritte Kantonsspital umfassen. Es handelt sich dabei um die Psychiatrischen Dienste. In Letzterer sind bisher keine Verfehlungen bekannt.
Die Finanzaufsicht hat die Kompetenz, von den Spitälern Unterlagen anzufordern und deren Akten einzusehen. Die Politik erhofft sich deshalb eine vollständige Aufklärung der Fehlabrechnungen.