Neue Tarife für Psychiatrie-Kliniken

Psychiatrische Kliniken können künftig neben den Fallpauschalen weitere Leistungen separat verrechnen.

, 22. Mai 2024 um 12:23
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Psychiatrie-Spitäler - wie hier die Psychiatrische Universitätsklinik Burghölzli in Zürich - rechnen neu nicht mehr nur mit dem Psychiatrie-Tarif Tarpsy ab. | Wikimedia
Die Krankenkassen und die Spitäler haben sich auf neue Tarife für psychiatrische Kliniken geeinigt. Der Bundesrat hat diese genehmigt. An sich gibt der bestehende Tarifvertrag für die Psychiatrie (Tarpsy) Fallpauschalen vor.

Separate Tarife

Künftig können die Kliniken aber für bestimmte Behandlungen und Untersuchung separate Rechnungen ausstellen, etwas für Dialysen, Laboranalysen oder Medikamente.
So werden nur noch Leistungen im direkten Zusammenhang mit der stationären Psychiatrie über den Tarpsy vergütet. Die übrigen Leistungen werden über die Tarifsysteme jenes Bereichs vergütet, in welchem die Leistungen erbracht werden.

Doppelte Verrechnungen vermeiden

Mit dem Zusatzvertrag lassen sich allfällige doppelte Verrechnungen sowie Verzerrungen bei der Tarifberechnung vermeiden, begründet der Bundesrat die Neuerung.
Den Tarpsy gibt es seit 2018. Dessen Besonderheit: Die definierten Tageskosten sind zeitlich degressiv. Je länger die Aufenthaltsdauer ist, desto niedriger fallen die relativen Tageskosten aus.
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