Im März hatte die SVP die Initiative «Für eine flächendeckende und garantierte Grundversorgung im Kanton Luzern» eingereicht.
Die Forderung der Initiative: Die Standorte Luzern, Sursee und Wolhusen sollen jeweils eine Abteilung für Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie, eine Intensivstation sowie eine interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft anbieten.
Danach müsste auch der Standort Wolhusen wieder über eine Intensivstation verfügen.
Anfang des Jahres verlor das Spital jedoch die Rezertifizierung für seine Intensivpflegestation, unter anderem wegen der in den letzten Jahren nicht erreichten Anzahl an Pflegetagen. Das Spital plant stattdessen den Aufbau einer Intermediate Care-Station (IMC).
Die Luzerner Stimmbevölkerung wird voraussichtlich am 9. Februar 2025 über das Grundangebot der Spitäler entscheiden können. Zur Abstimmung kommen die Initiative der SVP Kanton Luzern sowie ein entsprechender Gegenentwurf des Parlaments.
So oder so steht damit ein Testfall an, der auch national von Interesse sein dürfte. Denn während landauf, landab über Spitalschliessungen geredet wird, entscheidet die Luzerner Bevölkerung, ob sie eine noch stärker ausgebaute Spitalversorgung festzurren will.
Jetzt wandte die sich die Kantonsregierung gegen die Volksinitiative. Wiederholt fiel dabei das Stichwort «Luxusvariante». Denn:
- Die Initiative nehme mit der Stärkung der Grund- und Notfallversorgung zwar ein berechtigtes Anliegen auf, «verhindert durch ihre Absolutheit jedoch eine bedarfsgerechte Spitalplanung».
- Eine Intensivpflegestation am Standort Wolhusen sei nicht erforderlich, da der Zugang zu einer solchen am Standort Luzern innert nützlicher Frist gewährleistet sei.
«SVP-Initiative ist zu starr»
«Die SVP-Initiative ist zu starr», sagte Regierungsrätin Michaela Tschuor in der
«Luzerner Zeitung». Das Ziel müsse eine gute Grund- und Notfallversorgung für die Bevölkerung sein. «Dafür braucht es nicht an allen Standorten das gleiche Leistungsangebot.»
Dies sei auch wegen des aktuellen Fachkräftemangels auch gar nicht möglich.
Gegenentwurf
Der Regierungsrat setzt stattdessen auf das im Mai im Kantonsrat erarbeitete Spitalgesetz als Gegenvorschlag. Darin ist unter anderem festgelegt, dass anstelle einer Intensivstation jeder Standort mindestens eine IMC-Station haben muss.
Zudem sieht das Gesetz in Absprache mit der Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit Ausnahmeregelungen vor, beispielsweise wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Spitalliste nicht erfüllt sind oder wenn die notwendige Qualität nicht mehr gewährleistet werden kann, etwa wegen dem Fachkräftemangel.