Luzerner Arzt muss 290'000 Franken zurückzahlen

Ein Arzt wehrte sich gegen den Vorwurf, er habe seine Patienten überarztet. Vergeblich. Das Bundesgericht verurteilte ihn zur Rückzahlung.

, 10. Oktober 2024 um 06:00
image
Die Bundesrichter gaben mehreren Krankenkassen recht: Sie durften von einem Arzt Geld zurückfordern. | Sasun Bughdaryan auf Unsplash
Ein Facharzt für Allgemeine Innere Medizin aus dem Kanton Luzern muss den Krankenkassen rund 290'000 Franken zurückzahlen. Ein Bundesgerichtsurteil bestätigt die Klage von gut zwei Dutzend Versicherern. Sie warfen dem Arzt vor, dass er unwirtschaftlich behandle – also zu hohe Behandlungskosten in Rechnung stelle. Der Arzt bot in seiner Praxis auch Akupunktur, chinesische Arzneitherapie, TCM und Manuelle Medizin an.

Besonders kranke Patienten?

Der Arzt fand, dass der Durchschnittskostenvergleich auf der Grundlage der Rechnungsstellerstatistik kein genug verlässliche Datengrundlage sei, um bei ihm auf eine unwirtschaftliche Praxisführung und damit eine Überarztung zu schliessen.
Als Praxisbesonderheit, die einen Zuschlag zum Toleranzwert rechtfertigen würde, machte der Arzt geltend, er behandle ein besonders morbides Patientenkollektiv. Er konnte das Gericht aber nicht davon überzeugen.

16 sehr teure Patienten

Aus dem Umstand, dass die Zahl der behandelten Patienten abnahm und er alternativmedizinischen Therapien anbot, könne man nicht zwingend schliessen, dass seine Patienten überdurchschnittlich krank waren.
Der Arzt wollte auch die 16 teuersten Patienten aus der Kostenbetrachtung ausschliessen. Doch konnte er vor Gericht nicht zeigen, inwiefern deren Diagnosen so speziell waren, dass sie in den Vergleichspraxen nicht oder kaum abgerechnet würden.

Krankenkassen mussten nicht vorwarnen

Der Arzt sah den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt. Die Krankenkassen hätten ihm vorher nie unwirtschaftliche Praxisführung vorgeworfen. Er habe deshalb darauf vertraut, dass seine Praxisführung mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Einklang stehe.
Das Gericht befand aber, dass die Krankenkassen den Arzt nicht vorgängig auf die Einhaltung seiner gesetzlichen Pflichten als Leistungserbringer hätten erinnern müssen.
  • ärzte
  • gericht
Artikel teilen

Loading

Kommentar

Mehr zum Thema

image

«Schauen Sie genau, wen Sie heiraten – das meine ich ernst.»

Seilschaften, starre Regeln und intransparente Gehälter bremsen Frauen auf dem Weg zur Chefarztposition. Rückhalt daheim ist entscheidend – und Teilzeit ist problematisch: Das sagt Susanne Renaud, Chefärztin Neurologie am Spital Neuenburg.

image

«Als Arzt nach Deutschland – warum nicht?»

Für Schweizer Assistenzärzte kann die Arbeit an einem deutschen Krankenhaus interessant sein. Die Nachfrage steige, sagt Martin Werner von DocsGoSwiss im Kurzinterview.

image

Spital hilft seinem Arzt nach Verurteilung

Der Arzt, der verurteilt wurde, weil er eine Patientin nicht genug überwacht habe, zieht das Urteil weiter. Das Spital unterstützt ihn dabei.

image

Zwei neue Ärztinnen in Hasliberg

Ab 1. Mai 2025 verstärken Dr. med. Stefanie Zahner-Ulrich und Dr. med. (SRB) Sonja Krcum Cvitic das Team der Rehaklinik Hasliberg. Mit ihren fundierten Erfahrungen in Allgemeiner Innerer Medizin bzw. Physikalische Medizin und Rehabilitation erweitern sie gezielt die medizinische Kompetenz der Klinik

image

Deshalb sind Ärzte vor Bundesgericht so erfolgreich

Schon wieder sind die Krankenkassen mit Rückforderungen bei Ärzten vor Bundesgericht abgeblitzt. Das höchste Gericht stützt neu die Ärzte besser.

image

Freispruch nach Verlust eines Auges

Ein Rechtsstreit zwischen einem Neurochirurgen und seiner Patientin zeigt: Die schriftliche Einwilligung zum Eingriff ist enorm wichtig.

Vom gleichen Autor

image

«Extrem unüblich»: Zweifel an der Sorgfalt eines Proktologen

Massive Komplikationen und der Verdacht auf Überarztung: Die SRF-Sendung «Kassensturz» nahm einen inzwischen verstorbenen Zürcher Enddarm-Spezialisten ins Visier.

image

160 Prozent Zunahme: Krankenkasse zahlen fast 4500 Franken pro versicherte Person

Als vor 30 Jahren die obligatorische Krankenpflegeversicherung eingeführt wurde, betrugen die Kosten pro Kopf 1700 Franken pro Jahr. Nun ist es gut das Anderthalbfache.

image

Orthopädie Sonnenhof expandiert ins Emmental

Das Spital Emmental arbeitet künftig mit dem gleichen Modell wie das Spitalzentrum Biel: Für die Orthopädie ist die Berner Orthopädie Sonnenhof zuständig.