KIS: Bundesgericht gibt CHUV grünes Licht

Das CHUV und elf weitere Waadtländer Gesundheits-Institute können ihre Ausschreibung für ein gemeinsames Klinik-Informationssystem wiederaufnehmen – ohne die Anforderungen zu ändern.

, 7. November 2025 um 08:05
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Symbolbild: Irwan / Unsplash
Das Bundesgericht hat die Beschwerden des Genfer Unternehmens Kheops Technologies gegen die KIS-Ausschreibung des Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV) und der Fédération des Hôpitaux Vaudois Informatique (FHVi) abgewiesen. Das höchste Schweizer Gericht bestätigte damit die Auswahlbedingungen für die Beschaffung eines gemeinsamen klinischen Informationssystems.
«Die zahlreichen Interventionen vor Gericht haben den Prozess erheblich verlangsamt und wurden alle in der Sache zurückgewiesen», kommentiert das CHUV das Urteil in seiner Pressemitteilung. Die Ausschreibung tritt damit in ihre Endphase ein.

200-Millionen-Projekt

Das CHUV und elf regionale Institutionen wollen in den nächsten Jahren ein einheitliches IT-System beschaffen; die Ausschreibung war im September 2024 erfolgt. Die Kosten für die Einführung des neuen Systems werden auf 200 Millionen Franken geschätzt und sollen alle Fachbereiche des Krankenhauses abdecken: Erwachsenen- und Kinderonkologie, Notaufnahme, Intensivpflege, Genetik, OP-Management, Transport und Ressourcen.

Kritik an Verhältnismässigkeit

Die Ausschreibung hatte bereits kurz nach ihrer Veröffentlichung Kritik hervorgerufen. Die Genfer Firma Kheops Technologies beschuldigte das CHUV, Kriterien festgelegt zu haben, die den amerikanischen Anbieter Epic bevorzugten. Andererseits äusserten regionale Spitäler die Meinung, dass diese Investition in keinem Verhältnis zu ihren Bedürfnissen stehe.
Kheops hatte daraufhin beim Waadtländer Kantonsgericht Beschwerde eingelegt, was zu einer ersten Aussetzung des Verfahrens führte. Im Januar 2025 bestätigte das Waadtländer Gericht jedoch die Ausschreibung und gab dem CHUV und der FHVi Recht.
Cheops zog den Fall daraufhin vor das Bundesgericht, was im Februar 2025 zu einer erneuten Unterbrechung des Prozesses führte. Mit der Bundesgerichtsurteil vom 17. September 2025, das nun bekannt gegeben wurde, ist der Rechtsstreit endgültig abgeschlossen.
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