Kipsi: Weiterer Anstieg bei Kindesmisshandlungen

Das Kinderspital Zürich verzeichnete 2025 einen neuen Höchststand bei den betreuten Kinderschutzfällen. Die Zahl der bestätigten Misshandlungen stieg gegenüber dem Vorjahr um 7,5 Prozent.

, 3. Februar 2026 um 12:55
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Kinderschutzgruppe am Kinderspital Zürich. Bild: zvg
Die Kinderschutzgruppe und Opferberatungsstelle des Universitäts-Kinderspitals Zürich hat im Jahr 2025 einen weiteren Anstieg der bestätigten Fälle von Kindesmisshandlung registriert.
570 Fälle wurden als gesichert eingestuft – 40 mehr als im Vorjahr, was einem Zuwachs von 7,5 Prozent gegenüber den 530 Fällen im Jahr 2024 entspricht.
Insgesamt betreute das Team 732 Fälle, so viele wie noch nie. In 570 dieser Fälle lag eine bestätigte Misshandlung oder eine Straftat vor.
In 110 Fällen konnte ein Verdacht weder bestätigt noch ausgeschlossen werden. Die betroffenen Kinder und Familien wurden in diesen Situationen engmaschig nachbetreut oder an weiterführende Stellen wie Kinderärztinnen und -ärzte, Mütter- und Väterberatungen oder Jugendhilfezentren überwiesen. In weiteren 52 Fällen zeigte sich im Verlauf der Abklärungen, dass keine Gefährdung oder Misshandlung vorlag und die Verletzungen auf einen Unfall zurückzuführen waren.


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Quelle: Kispi

Körperliche Misshandlungen

Rund ein Drittel der am Kinderspital betreuten Fälle entfiel 2025 auf körperliche Misshandlungen. Insgesamt wurden 231 Kinder wegen körperlicher Gewalt abgeklärt oder behandelt. Das Spektrum reichte von oberflächlichen Hautverletzungen bis hin zu schweren Verläufen mit tödlichem Ausgang. An der prozentualen Verteilung der fünf Misshandlungskategorien habe sich im Vergleich zum Vorjahr kaum etwas verändert, schreibt das Kinderspital Zürich.

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Die fünf Arten von Misshandlungen

Zur Einordnung der Fälle verwendet die Kinderschutzgruppe fünf international anerkannte Kategorien:
  • Körperliche Misshandlung
  • Sexueller Missbrauch,
  • Vernachlässigung
  • Psychische Misshandlung sowie das Münchhausen-Stellvertretersyndrom.
Jeder Fall wird einer dieser Kategorien zugeordnet. Massgebend ist dabei jene Form der Misshandlung, die im Vordergrund steht, auch wenn in der Praxis häufig mehrere Misshandlungsarten gleichzeitig vorliegen. So wird ein Fall mit einem durch Gewalt verursachten Knochenbruch der Kategorie «körperliche Misshandlung» zugewiesen – selbst wenn das betroffene Kind zusätzlich psychisch belastet ist.

 

  • kinderspital zürich
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