Kindgerechte Medikamente sind besonders häufig von Lieferengpässen betroffen – sowohl aufgrund wirtschaftlicher Faktoren als auch wegen fehlender Alternativen. Der Bund will künftig auf solche Lieferengpässe reagieren können, damit kranke Kinder nicht auf Medikamente warten müssen.
Deshalb haben die Schweizer Kantonsapotheker gemeinsam mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Swissmedic eine
Vereinbarung getroffen, die auch von der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (Pädiatrie Schweiz) und den Kinderärzten Schweiz unterstützt wird.
Um akute Versorgungsengpässe zu überbrücken, wird der Begriff «Notfall» in Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV) vorübergehend ausgeweitet.
Import und Lagerung erlaubt
Als Notfall gilt jede Situation, in der die Behandlung akuter Erkrankungen mit einem Arzneimittel, welches in der Schweiz zugelassen, aber nicht verfügbar ist, so schnell wie möglich begonnen werden muss.
Notfallmedikamente sind Arzneimittel, die in solchen Fällen unverzüglich verabreicht werden müssen. «Damit können berechtigte Medizinalpersonen Arzneimittel aus dem Ausland auch ohne Bedarf für eine bestimmte Patientin oder einen bestimmten Patienten, beziehen und in begrenztem Umfang lagern», schreibt der Bund in seiner
Mitteilung.
Sie werden rückerstattet
Sind importierte Arzneimittel aus der Spezialitätenliste des Krankenversicherungsgesetzes vorübergehend nicht erhältlich, können sie direkt von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden. Andere importierte, lebenswichtige Arzneimittel können nur ausnahmsweise im Einzelfall nach Kostengutsprache vergütet werden.
Diese Massnahme ist eine Übergangslösung. Doch es ist geplant, das Gesetz entsprechend anzupassen.