Hochspezialisierte Medizin: Eigenartig zürichlastig

Die Viszeralchirurgen stellen die Logik bei der Vergabe der HSM-Leistungsaufträge infrage.

, 6. März 2026 um 08:00
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Viszeralchirurgischer Eingriff am KSW  |  Bild: PD
Die Schweizerische Gesellschaft für Viszeralchirurgie (SGVC) übt Kritik an den geplanten Leistungszuteilungen in der hochspezialisierten Medizin (HSM). In einer Stellungnahme an die Gesundheitsdirektoren-Konferenz fordert die Fachgesellschaft mehr Transparenz bei den Entscheiden.
Im Hintergrund steht die laufende Reevaluation der HSM-Leistungsaufträge für komplexe viszeralchirurgische Eingriffe – insbesondere Operationen an Speiseröhre, Pankreas und Leber.
«HSM-Zuteilung: Bitte mehr Transparenz!», titelt die Viszeralchirurgen-Gesellschaft in einem Linkedin-Post. Ins Zentrum stellt sie die Re-Entry-Kriterien – also jenen Weg, der es Spitälern ohne Leistungsauftrag (und ohne aktuelle Mindestfallzahlen) ermöglichen soll, erneut solch einen Auftrag zu erhalten.
Die Kriterien seien unklar, moniert der SGVC-Vorstand im Schreiben an die GDK. Die Entscheidungsgrundlagen und Bewertungen müssten besser offengelegt werden. Nur so sei sichergestellt, dass die Zuteilung der HSM-Leistungsaufträge breit akzeptiert werde.

«Faktisch unterlaufen»

Konkret spiesst die Gesellschaft den Fall eines Zentrums auf, dem das Bundesverwaltungsgericht 2022 eigentlich den Leistungsauftrag für Ösophagus-Resektionen verweigert hatte. Während der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde erhielt das Kantonsspital aber subsidiär einen kantonalen Leistungsauftrag. Danach führte es während rund zwei Jahren weiter Ösophagusresektionen durch.
Damit sei das Urteil des Gerichts «faktisch unterlaufen» worden, so die Viszeralchirurgen. Nebenbei weisen sie auch darauf hin, dass die zuständige kantonale Regierungsrätin – Natalie Rickli in Zürich – «gleichzeitig das Amt der Präsidentin des HSM-Beschlussorgans innehat».
«Dieses Vorgehen steht in einem erheblichen Spannungsverhältnis zum Grundsatz der Verfahrensneutralität sowie zum verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung der Leistungserbringer», heisst es in der Stellungnahme. «Dies lässt Zweifel an der rechtsgleichen, transparenten und sachlich begründeten Anwendung der HSM-Regelungen aufkommen und untergräbt das Vertrauen in ein faires und konsistentes Zuteilungsverfahren.»

Zürich 4, Ostschweiz 1

Auffällig sei denn auch, dass sich jetzt vier von zehn Schweizer Zentren für Ösophagus-Resektionen im Kanton Zürich befinden, während in der Ostschweiz nur ein Zentrum vorgesehen ist. «Die Begründung ‚Versorgung der Region' überzeugt in dieser Konstellation nur bedingt», so die Gesellschaft.
Auf der anderen Seite stütze sich das Fachorgan bei der Beurteilung der Leistungserbringer nicht auf qualitätsbezogene Kriterien oder strukturierte Audits. Auch die Wirtschaftlichkeit wurde bei der Zuteilung nicht berücksichtigt, «obwohl entsprechende Daten für sämtliche Zentren verfügbar wären.»

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