Dass der Teuerungsausgleich fürs Spitalpersonal ins Gesetz soll – diese Idee dürfte es schwer haben in der Politik. Das zeigte sich zumindest in einer Debatte, die der Zürcher Kantonsrat am Montag über
eine parlamentarische Initiative abhielt. Der Vorstoss verlangt, dass Angestellte des Universitätsspitals Zürich, des Kantonsspitals Winterthur, der Integrierten Psychiatrie Winterthur (IPW) und der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) künftig denselben Teuerungsausgleich erhalten wie das übrige Kantonspersonal – sofern der Regierungsrat einen solchen beschliesst.
Die Initiative war eingereicht worden von Vertreterinnen der SP, GP, Alternativer Liste und EVP. Und sie hatte einen konkreten Anlass – nämlich die letzten Lohnrunden der kantonalen Spitäler. Dort blieben die Lohnanpassungen regelmässig unter der Inflation; derweil erhielt das übrige Kantonspersonal bessere Anpassungen.
Ein Beispiel: Für das Jahr 2025 gewährte das USZ nur 0,5 Prozent Teuerungsausgleich; für die kantonalen Stellen bewilligte der Regierungsrat dagegen einen Anstieg von 1,1 Prozent.
USZ, KSW, IPW und PUK Zürich gehören dem Kanton, doch sind nicht Teil der Verwaltung. «In allen vier Spitälern wurde nun zum dritten Mal in Folge kein voller Teuerungsausgleich gewährt. Das ist ein Skandal», sagte SP-Kantonsrätin Renata Grünenfelder, die selbst im USZ-Notfall arbeitet.
Auf der Gegenseite meldete sich unter anderem der Arzt Josef Widler (Mitte), der auch im Vorstand eines privaten Krankenpflegevereins ist. Sein Widerspruch: In den kantonseigenen Häusern wie USZ und KSW würden jetzt schon Löhne ausgerichtet, «bei denen die wir in den privaten Krankenpflege-Institutionen nicht mithalten können.»
Es kam anders als gedacht
Die Abstimmung ergab ein denkbar enges Resultat: Die Anträge wurden vorläufig unterstützt – das heisst: 64 von insgesamt 180 Stimmen sprachen sich dafür aus, dass die Idee weiterverfolgt wird. Das lag knapp über der Hürde von 60 Stimmen, die für solch eine «vorläufige Unterstützung» nötig sind. Eine Kommission muss nun einen Bericht und Vorschläge dazu erarbeiten.
In der Tat ist die Lage der Zürcher Spitäler speziell: Vor wenigen Jahren erhielten die kantonalen Gesundheitsbetriebe mehr personalrechtliche Autonomie. Dies wurde damit begründet, dass diese Häuser beim allgemeinen Fachkräftemangel im Gesundheitswesen konkurrenzfähig bleiben müssen; sie sollten also in der Lage sein, unabhängig vom kantonalen Lohnkorsett zu handeln und auch höhere Gehälter anzubieten: «Es muss dem Spitalrat möglich sein, das USZ auf dem Arbeitsmarkt als attraktive Arbeitgeberin positionieren zu können», erklärte der Regierungsrat 2022 zu diesen Plänen.
In der Realität lief es seither genau umgekehrt: Während die Verwaltungsangestellten stetig höhere Sätze erhielten, stagnierten die Löhne bei den erwähnten Gesundheitsbetrieben.