USZ-Herzchirurgie: Warten auf den Frühling

Die Untersuchung zu den Vorfällen in der Herzchirurgie des Universitätsspitals Zürich ist weitgehend abgeschlossen. Doch vor der Veröffentlichung stehen noch rechtliche Schritte an. Im Kantonsrat wächst der Druck.

, 17. Dezember 2025 um 13:03
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Unter Beobachtung: Herzchirurgischer Eingriff am USZ  |  Bild: GD Kanton Zürich
Die Arbeit begann im August 2024: Da setzte das Universitätsspital Zürich eine Kommission unter der Leitung des ehemaligen Bundesrichters Niklaus Oberholzer ein. Aufgabe: Untersuchung der chirurgischen Eingriffe in der Klinik für Herzchirurgie zwischen 2016 und 2020 – «mit Blick auf eine allfällig erhöhte Mortalität oder Komplikationen, besonders auch im Zusammenhang von dabei eingesetzten Medical Devices (z.B. Cardioband, TriCinch, Cardiovalve)».
Geplant war, dass die «Unabhängige Untersuchungskommission 16/20» (so der offizielle Name) nach etwa einem Jahr Bericht erstatten würde. Doch das verzögert sich – und dies wiederum wurde sogar Thema im Zürcher Kantonsrat.
In der Folge mahnt das USZ zur Geduld: In einem kurzen Statement teilt die Spitalleitung mit, dass das Team um Niklaus Oberholzer seine Untersuchungen «weitgehend abgeschlossen» habe.

«Wo bleibt die Transparenz?»

Jetzt aber laufe das Verfahren zur Gewährung des rechtlichen Gehörs, wobei die von den Untersuchungen «in besonderem Mass betroffenen Personen» vor Verabschiedung des Schlussberichts noch Stellung beziehen sollen. «Mit einer Veröffentlichung des Berichts wird deshalb nicht vor Frühjahr 2026 gerechnet werden können.»
In der vergangenen Woche hatten drei FDP-Kantonsrätinnen hier Druck aufgesetzt. Per Anfrage an den Regierungsrat erinnerten sie daran, dass der Bericht zuletzt «nach einer weiteren Verschiebung für September 2025 versprochen» worden war. Konkret wollten Linda Camenisch, Corinne Hoss und Barbara Franzen zudem wissen, ob die Staatsanwaltschaft wegen der erhöhten Mortalität in jenen Jahren inzwischen tätig geworden sei.
Und sie erinnerten daran, dass die Fälle aus dem Jahr 2015 zu verjähren drohen.
«Wo bleibt die Transparenz gegenüber den geschädigten Patienten, Angehörigen und Hinterbliebenen?», lautete eine weitere Frage der Volksvertrerinnen. Und: «Wo bleibt die Fürsorgepflicht des USZ als Arbeitgeber gegenüber der betroffenen und aussagewilligen Ärzteschaft?»
  • Politiker wollen neue Antworten. Eine Interpellation im Zürcher Kantonsrat setzt nochmals Druck auf zur Vergangenheits-Aufarbeitung in der USZ-Herzchirurgie.

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