EPD: Pflicht in Deutschland, Wunschdenken in der Schweiz
Arztpraxen und Spitäler in Deutschland müssen ab sofort Patientendaten in die elektronische Patientenakte eintragen. In der Schweiz kann man davon nur träumen.
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Arztpraxen und Spitäler in Deutschland müssen ab sofort Patientendaten in die elektronische Patientenakte eintragen. In der Schweiz kann man davon nur träumen.
Die EPD-Stammgemeinschaften eHealth Aargau, Esanita und Cara gehen ab 2026 zusammen. Die drei Partner decken heute schon knapp 80 Prozent der teilnehmenden Gesundheitsinstitutionen ab.
Wenn es in der Schweiz künftig eine elektronische Identitätskarte gibt, wird sie auch der Zugang zum elektronischen Patientendossier.
Das Interesse am Elektronischen Patientendossier sei sehr gering, meint der Regierungsrat. Und der Bund solle erst die nötige Klarheit schaffen.
Die Post kündigt den EPD-Vertrag mit dem Digitalisierungs-Verband Cara. Die Organisation, der fünf Westschweizer Kantone angehören, muss nun den Service für 30'000 Nutzer neu aufgleisen.
Statt acht Plattformen von acht Stammgemeinschaften soll es nur noch eine einheitliche EPD-Infrastruktur geben
Trotz Kritik am Begriff «Ausnahmefälle» hat der Ständerat einer Motion zugestimmt, die Angehörigenpflege stärker regulieren will.
Der Ständerat will die Kantone nicht gesetzlich verpflichten, integrative stationäre Angebote zu führen. Eine entsprechende Motion schlägt offene Türen ein.
Interpharma reagiert scharf auf die Veröffentlichung des Vernehmlassungsverfahrens zum Kostendämpfungspaket.