Ärzte- und Apothekerverbände in Deutschland haben sich für eine gendergerechte Formulierung der Warnhinweise in der Arzneimittelwerbung eingesetzt. Doch der Vorschlag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach stösst in der Apothekerschaft nun auf heftige Kritik.
Das Kabinett hatte auf seine Initiative hin beschlossen, mit einer Gesetzesänderung den bisherigen Warnhinweis in der Werbung neu zu fassen: «Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke.»
Bisher lautet die im Heilmittelwerbegesetz vorgeschriebene Formulierung: «... und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker».
«Affront» gegen Berufsstand
«Mit der geplanten Formulierung werden nicht nur die in den Apotheken arbeitenden Frauen vor den Kopf gestossen. Sie ist auch ein Affront gegen den gesamten Berufsstand», wird Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), vom
«Redaktions-Netzwerk Deutschland» am Montag zitiert.
«Warum sollten Ärztinnen und Ärzte persönlich und genderkonform genannt werden, die Apotheke aber nur als Ort», so Overwiening.
Der Gegenvorschlag
Sie begrüsse es grundsätzlich, dass die Bundesregierung auch beim Arzneimittel-Warnhinweis künftig auf eine gendersensible Sprache setzen wolle. Schliesslich seien in öffentlichen Apotheken fast 90 Prozent Frauen beschäftigt.
Die ABDA schlägt nun das Folgende vor: «Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein.»