Bundesrat will Referenztarif anheben – Glarus sagt Nein

Die geplante Reform im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets sorgt für Widerstand. Der Regierungsrat des Kantons Glarus warnt davor, dass höhere Referenztarife die kantonale Spitalplanung untergraben könnten.

, 9. Februar 2026 um 15:48
image
Kantonsspital Glarus. Bild: PD
Seit dem 1. Januar 2012 gilt im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) die schweizweite Spitalwahlfreiheit. Versicherte können sich seither auch in einem ausserkantonalen Akutspital stationär behandeln lassen, sofern dieses auf der Spitalliste eines Kantons aufgeführt ist.
In solchen Fällen beteiligen sich der Wohnkanton und der Krankenversicherer gemeinsam an den Kosten: 55 Prozent trägt der Wohnkanton, 45 Prozent der Krankenversicherer, jeweils bis zur Höhe des massgeblichen Referenztarifs des Wohnkantons. Übersteigt der Tarif des gewählten Spitals diesen Referenztarif, ist die Differenz von der versicherten Person selbst oder über eine Zusatzversicherung zu tragen.
Der Referenztarif wird kantonal festgelegt. Dabei bestehen innerhalb eines Kantons häufig unterschiedliche Basisraten der Listenspitäler, die bislang – je nach kantonaler Praxis – bei der Ermittlung des Referenztarifs berücksichtigt werden, oftmals in Form eines Durchschnitts oder eines vergleichbaren Berechnungsmodells.
Im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets beabsichtigt der Bundesrat, die Vorgaben zur Festlegung des Referenztarifs in der Krankenversicherungsverordnung (KVV) anzupassen. Künftig soll sich der Referenztarif am höchsten Tarif für eine vergleichbare stationäre Behandlung in einem Spital auf der Spitalliste des Wohnkantons orientieren.
Ziel dieser Änderung ist es, sicherzustellen, dass Versicherte bei einer ausserkantonalen Wahlbehandlung finanziell nicht schlechter gestellt werden, als wenn sie sich in einem Spital auf der Spitalliste ihres Wohnkantons behandeln lassen würden.
Nach Auffassung des Bundesrates kann ein zu tief angesetzter Referenztarif die verfassungsrechtlich und gesetzlich verankerte Spitalwahlfreiheit sowie den kantonsübergreifenden Wettbewerb zwischen den Spitälern faktisch einschränken, da dadurch bei ausserkantonalen Behandlungen Mehrkosten für die Versicherten entstehen können.
Wie die Südostschweiz berichtet, lehnt der Regierungsrat des Kantons Glarus die geplante Anpassung des Referenztarifs ab.
In seiner Stellungnahme hält er fest, dass die vorgeschlagene Regelung zwar die Spitalwahlfreiheit der Versicherten stärke, zugleich jedoch die kantonale Spitalplanung unterlaufe.
Als Referenztarif gelte aktuell im Kanton Glarus «der jeweils günstigste Tarif für die betreffende Behandlung in einem Listenspital auf der Spitalliste des Kantons Glarus».
Insbesondere kleinere Kantone wie Glarus führten auf ihren Spitallisten eine erhebliche Anzahl ausserkantonaler Spitäler, auf deren Tarifgestaltung sie keinen Einfluss hätten. Gleichwohl müssten die Tarife dieser ausserkantonalen Spitäler bei der Herleitung des Referenztarifs berücksichtigt werden, was aus Sicht des Kantons zu unerwünschten finanziellen und planerischen Konsequenzen führen könne.
  • referenztarif
  • kantonsspital Glarus
Artikel teilen

Loading

Kommentar

Mehr zum Thema

image

KSGL: Nur noch Ein- und Zweibett-Zimmer

Das Kantonsspital Glarus plant diverse Rochaden: So konzentriert es Bettenstationen, baut bei Akutgeriatrie und Palliative Care aus und verschafft sich neue Mieteinnahmen.

image

KSGL: Hündin als Mitarbeiterin, Hunde am Arbeitsplatz

Im Kantonsspital Glarus hilft die Therapiehündin Jill bei der Betreuung – auf verschiedensten Abteilungen.

image

Kantonsspital Glarus: Weniger stationäre Patienten

In der branchenüblichen Zwickmühle erlitt das KSGL 2023 einen Verlust von 6,5 Millionen Franken.

image

KSGL: Mathias Ziegert und Reta Bossi verlassen die Frauenklinik

Es gab Differenzen darüber, wie das Kantonsspital Glarus auf die sinkenden Patientinnen-Zahlen reagieren soll.

image

KSGL: «Wir wollen üsärs Spital retten!»

Die Personalkommission des KSGL stellt sich hinter ihr Spital und kritisiert das Vorgehen des SBK.

image

Wegen Personalmangel: Zürcher Regio 144 rettet auch im Glarnerland

Vier Stellen im KSGL-Rettungsdienst sind unbesetzt, die rasche Rekrutierung gestaltet sich schwierig – und so hilft nun eine Equipe aus dem Zürcher Oberland aus.

Vom gleichen Autor

image

Komplexe Aorteneingriffe dürfen nur noch an wenigen Standorten stattfinden

Die hochspezialisierte Medizin (HSM) hat eine neue Disziplin: Komlexe Aorteneingriffe bei Erwachsenen.

image

Operation abgesagt: Der Wohnsitz als Ausschlusskriterium

Öffentliche Spitäler dürfen Patientinnen und Patienten ohne Wiener Wohnsitz abweisen.

image

Reha Rheinfelden fördert innovative Sturzprävention

Der diesjährige Forschungspreis würdigt eine Studie, die mithilfe moderner Sensorik und kognitiver Tests neue Impulse für die klinische Praxis liefert.