Nach dem Nichtbestehen der eidgenössischen Prüfung in Humanmedizin klagte ein Kandidat bis vor Bundesgericht gegen die Prüfungskommission des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Er rügte unter anderem die Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Und er behauptete, dass die Anwendung der Eliminationsregeln willkürlich gewesen sei.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage nach der Rechtmässigkeit der Fragenstreichung und des daraus resultierenden Prüfungsergebnisses. Im Nachhinein wurden einige Multiple-Choice-Fragen unter anderem mit der Begründung gestrichen, dass sie über das Niveau der Ausbildung hinausgingen. Der Medizinstudent argumentierte, dass diese Streichung willkürlich und unzulässig gewesen sei. Er wollte die 2 der 15 eliminierten Fragen, die er übrigens richtig beantwortet hatte, in die Bewertung einbeziehen.
150.5 von 285 möglichen Punkten erreicht
Das Bundesgericht kommt in seinem Entscheid jedoch zu dem Schluss, dass die Vorinstanzen korrekt gehandelt hätten und die Rechte des Medizinstudenen nicht verletzt worden seien. Die Richter weisen die Beschwerde ab und bestätigen damit das ursprüngliche Prüfungsergebnis vom August 2021: Der Student erreichte 150.50 Punkte von 285 möglichen Punkten, die Bestehensgrenze lag bei 154 Punkten oder 54 Prozent der möglichen Punkte.
Es ist nicht das erste Mal, dass eine Prüfung in Humanmedizin vor dem Bundesgericht landet. Erst kürzlich verlangte eine Medizinstudentin der Universität Zürich
vergeblich die Wiederholung ihrer Prüfung, nachdem sie zweimal eine ungenügende Note erhalten hatte.