Bei Engpässen dürfen Apotheken benötigte Wirkstoffe nun über die OKP verrechnen

Das EDI will den Zugang zu bestimmten lebenswichtigen Medikamenten verbessern und erleichtert nun die Vergütung von den in Apotheken hergestellten Arzneimitteln.

, 25. April 2023 um 10:56
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Die Änderungen des EDI sollen die Arzneimittelversorgung in einer Mangellage verbessern und eine angemessene Patientenbehandlung gewährleisten. | Symbolbild Pexels.
Die Arzneimittelversorgung gestaltet sich derzeit im In- und Ausland schwierig. Um den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten wie Antibiotika oder Schmerzmitteln zu erleichtern, hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eine dringliche Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) beschlossen.
Konkret bedeutet das: Entsteht ein Engpass bei einem in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführten Arzneimittel, können die Apotheken aus einem Arzneimittel der SL oder dessen Wirkstoff hergestellte Magistralrezepturen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verrechnen.
Diese Option sei auch vorgesehen, wenn eine andere galenische Form oder Dosierung eines Arzneimittels der SL nötig sei, beispielsweise bei der Herstellung eines Kindersirups anstelle von Tabletten, schreibt das EDI in einem Communiqué. «Die Massnahmen sind klar definiert und haben begrenzte Auswirkungen auf die Kosten der OKP», so das EDI weiter.
Das EDI hat auch beschlossen, in der ALT die Modalitäten zur Vergütung der Teilmengenabgabe von Arzneimitteln gemäss der Wirkstoffliste des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) zu regeln. Das BWL aktualisiert diese Liste monatlich je nach festgestellter Mangellage.
Diese Änderungen treten am 1. Mai in Kraft und sollen die Arzneimittelversorgung in einer Mangellage verbessern und eine angemessene Patientenbehandlung gewährleisten.
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