Ärztin durfte psychisch kranker Frau beim Tod helfen

Für Sterbehilfe braucht es nicht zwingend ein psychiatrisches Gutachten. Das Bundesgericht hat eine Ärztin freigesprochen.

, 28. Juni 2023 um 14:35
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Symbolbild: Günter Havlena auf Pixabay
Die 65-jährige Ärztin Erika Preisig, die sich als Chefin der Organisation Eternal Spirit auch als Sterbehelferin betätigt, muss nicht wegen vorsätzlicher Tötung ins Gefängnis. Das hat nun auch das Bundesgericht entschieden.

Ohne Fachgutachten

Preisig hatte 2016 eine psychisch kranke Frau in den Tod begleitet. Dabei hatte sie sich bewusst über die geltende Rechtsprechung hinweggesetzt: Sie schickte die Patientin in den Tod, ohne davor ein psychiatrisches Fachgutachten einzuholen.
Das sei auch nicht nötig gewesen, entschied nun das Bundesgericht in einem Urteil, das «SRF» publik gemacht hat.

Abklärungen reichten

Erika Preisig habe die Krankenakten studiert, intensive Gespräche mit der Frau geführt, die Bezugspersonen befragt und eine Zweitmeinung eingeholt.
Bei einer psychischen Erkrankung könne ein Suizidwunsch auch relativ unabhängig von der psychischen Störung bestehen, bestätigte das oberste Gericht.

«Wohlerwogen»

Die psychisch kranke Frau habe im vorliegenden Fall einen wohlerwogenen Entscheid gefällt und sei urteilsfähig gewesen. Die Verstorbene litt gemäss den Gerichtsakten schon seit 2009 an ihren Beschwerden und sei seither «von Pontius zu Pilatus» gelaufen, wobei sie sich sowohl körperlich als auch psychiatrisch habe untersuchen lassen.
Das Bundesgericht bestätigte, dass Erika Preisig auch ohne psychiatrisches Fachgutachten von einem dauerhaften Sterbewunsch der Frau ausgehen konnte, die an einer unheilbaren, dauerhaften, schweren psychischen Beeinträchtigung litt.
Das Bundesgerichtsurteil im Original

Weiterer Artikel über ärztliche Sterbehilfe

Nach dem milden Urteil für die Sterbehelferin Erika Preisig zeigt sich: Sterbehilfe für psychisch Kranke ist zwar nicht illegal. Aber äusserst heikel.

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