Ein 66-jähriger Arzt (Name der Redaktion bekannt) aus dem Kanton Aargau musste vor dem Bezirksgericht Bremgarten erscheinen, weil er mindestens 97 Personen ohne vorherige Untersuchung ein ärztliches Zeugnis ausgestellt hatte, das ihnen eine Maskendispens während der Covid-19-Pandemie erlaubte.
Dies geschah «auf einfache telefonische oder schriftliche Bitte», besonders für Kinder. Der Arzt hatte auch allen Mitarbeitenden eines Gasthofs in Liechtenstein per Attest von der Maskenpflicht befreit. Dies führte zu einem Verfahren gegen den Arzt, das auf eine Anzeige des Aargauer Gesundheitsdepartement zurückgeht.
Arzt wollte Kinder schützen
Seine Verteidigerin argumentierte, dass das Maskentragen gesundheitliche Beschwerden auslösen könne und dass der Arzt die Maskendispens speziell ausstellte, um Kinder zu schützen. Auch der Arzt sagte: «Wenn sich ein Patient mit Kopfschmerzen oder Schwindel meldet, darf ich ihn krank schreiben und ein Zeugnis ausstellen.»
Der Mediziner, der seit 40 Jahren als Arzt tätig ist und , will das Urteil nun vor Obergericht anfechten, wie die «Aargauer Zeitung» weiter schreibt.