99 Prozent: Zug macht sein eigenes Efas-Modell

Der Kanton will zwei Jahre lang die stationären Spitalkosten übernehmen. Damit würde er die Krankenkassen-Prämien der Zuger Bevölkerung massiv nach unten drücken.

, 11. Juli 2024 um 13:57
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Das Zuger Kantonsspital in Baar  |  Bild: PD
Zug ist bekanntlich reich: so reich, dass der Kanton manchmal gar nicht recht weiss, was er mit seinem Geld anfangen soll. Wieder mal Steuern senken? Einen zwei Kilometer langen Umfahrungstunnel bauen? Die Regierung hat schon allerlei versucht.
Der neuste Vorstoss zielt nun auf ein allgemein verbreitetes Problem: die Krankenkassen-Prämien. So will die Kantonsregierung in den Jahren 2026 und 2027 die Kosten für die Spitalbehandlungen von Zuger Patientinnen und Patienten übernehmen. Bislang bezahlt Zug, wie die anderen Kantone auch, zumeist die bekannten 55 Prozent, wenn ein Einwohner stationär behandelt werden muss. Die anderen 45 Prozent übernimmt die Grundversicherung.

Gut 700 Franken pro Kopf & Jahr.

2026 und 2027 würde die Kantonskasse nun 99 Prozent übernehmen, sofern das Parlament dem Ansinnen der Regierung zustimmt. 1 Prozent würde bei den Versicherern hängen bleiben, «aus verfahrenstechnischen Gründen», so die Mitteilung des Regierungsrates. Das Angebot gilt für die stationäre Behandlungen von Zuger Patienten in allen Listenspitälern der Schweiz.
Das Gremium hat errechnet, dass die Aktion die Krankenkassen-Prämien im Kanton in den Jahren 2026 und 2027 um durchschnittlich etwa 18 Prozent senken wird: «Die Zuger Bevölkerung wird auf diesem Weg um rund 220 Millionen Franken entlastet».

Efas & Einheitskasse

Und en passant gibt es womöglich auch eine politische Botschaft: Die Aktion macht ein bisschen spürbar, worum es bei der Efas-Vorlage – über die im November abgestimmt wird – geht. Sollte die Schweizer Bevölkerung Efas zustimmen, so würden ab 2028 ambulante und stationäre Leistungen ohnehin einheitlich finanziert.
Notabene lässt das Projekt vielleicht auch ahnen, dass eine nationale Einheitskasse aus Zugerischer Sicht vielleicht nicht so vorteilhaft wäre.
Der Regierungsrat erklärt den Vorstoss allerdings anders: Über die Senkung der Krankenkassenprämien sei «eine wirksame und effiziente Rückverteilung staatlicher Mittel an die Bevölkerung möglich». Und weiter: «Weder werden private Angebote konkurrenziert, noch kommt es zu Verzerrungen beim Wettbewerb der Spitäler untereinander. Zudem lässt sich die Massnahme ohne nennenswerten administrativen Aufwand umsetzen.»
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