Die Zahl der Organtransplantationen erreichte im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand: 661 Menschen wurden dafür hospitalisiert – 20 Prozent mehr als im Durchschnitt der letzten drei Jahre.
Dies meldet das Bundesamt für Statistik.
Besonders auffällig war der Anstieg bei Herztransplantationen (+77 Prozent), gefolgt von Lungen- (+56 Prozent) und Nierentransplantationen (+17 Prozent).
14 Kinder und mehr Männer
Von den 661 Organtransplantationen entfielen 372 auf Nieren, gefolgt von 138 Leber-, 69 Lungen- und 63 Herztransplantationen.
Unter den Empfängerinnen und Empfängern befanden sich 14 Kinder unter 15 Jahren.
Zwei Drittel der transplantierten Personen waren Männer und auch bei den verstorbenen Organspendern war der Männeranteil mit 61 Prozent deutlich höher. Ein umgekehrtes Bild zeigte sich bei den Lebendspenden von Nieren: Hier waren zwei Drittel der Spenderinnen Frauen.
Herztransplantationen
Die Dauer des Spitalaufenthalts variierte je nach Organ: Bei Nierentransplantationen betrug sie im Durchschnitt 12 Tage, während Herztransplantationen mit 50 Tagen die längste Spitalzeit erforderten. Auch nach der Entlassung blieben viele Patientinnen und Patienten auf medizinische Betreuung angewiesen.
Innerhalb eines Jahres mussten 62 Prozent der Nierenempfänger und sogar 89 Prozent der Herzempfänger erneut ins Spital, häufig aufgrund von Komplikationen wie Organversagen oder -abstossung. Besonders betroffen waren Lungentransplantierte, bei denen die Abstossungsrate bei 26 Prozent lag.
Kosten
Im Jahr 2022 kostete jede Herz- oder Lungentransplantation im Schnitt über 250'000 Franken. Die durchschnittlichen Kosten einer Lebertransplantation lagen bei 232'000 Franken und jene einer Nierentransplantation bei 70'000 Franken. Die Kosten für Transplantationen beliefen sich insgesamt auf 76 Millionen Franken.
Alle Transplantationen wurden entweder in einem Universitätsspital oder im einzigen Kantonsspital, das Nierentransplantationen durchführt, vorgenommen.
Widerspruchslösung kommt 2026
Die 2022 vom Schweizer Stimmvolk angenommene Widerspruchslösung bei der Organspende könnte die Zahl der verfügbaren Organe in Zukunft weiter steigern. Sie sieht vor, dass Organe verstorbener Personen entnommen werden dürfen, sofern diese zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben oder die Angehörigen sich nicht dagegen aussprechen.
Die Einführung ist frühestens 2026 geplant. Grund dafür ist die geplante Verknüpfung des elektronischen Organspende-Registers mit der E-ID, die laut Bundesrat erst bis dahin fertiggestellt sein soll.