Das Bezirksgericht Hochdorf im Kanton Luzern hat einen Arzt zu einer Busse verurteilt: 1000 Franken muss der Mediziner wegen wiederholten und vorsätzlichen Wiederhandlungen gegen die Epidemiegesetzgebung bezahlen.
Der Grund: Dem Hausarzt wurde vorgeworfen, im Januar 2021 in seiner Praxis in Ebikon die Maskenpflicht nicht durchgesetzt und in Anwesenheit von Patienten keine Hygienemaske getragen zu haben. Wie der Arzt vor dem Bezirkbericht begründete, tat er dies aus medizinischen und ethischen Gründen.
Mit diesem Entscheid hat das Bezirksgericht Hochdorf den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft bestätigt. Der Sachverhalt und die rechtliche Situation seien klar, sagte der Gerichtspräsident am Montag bei der Urteilsverkündung, wie
Swissinfo berichtet.