Nach Hinweis des Kantons Thurgau hatte ein Mediziner eine Verlängerung der Bewilligung zur eingeschränkten Berufsausübung als Arzt beantragt. Für die rückwirkende Erneuerung stellte das Departement für Finanzen und Soziales dem Mann eine Gebühr von 300 Franken in Rechnung.
Diese Bewilligungsgebühr von 300 Franken sah er als «überhöht» an. Er wolle keinen wirtschaftlichen Nutzen aus der Bewilligung ziehen und verlangte eine Reduktion auf 50 Franken. Der Arzt erhob Beschwerde beim Verwaltungsgericht und gelangte nach Abweisung daraufhin an das Bundesgericht.
Zusätzliche Kosten von 1'200 Franken
Die höchsten Richter weisen die Beschwerde nun aber wie die Vorinstanz als «unbegründet» ab. Die 300-Franken-Gebühr erweise sich für die Erteilung und Überwachung der Bewilligung insgesamt als «angemessen», steht im Urteil zu lesen. Und es seien auch keine ausserordentlichen Gründe für eine allfällige Reduktion ersichtlich.
Jetzt wird es für den Arzt für Allgemeine Innere Medizin so richtig teuer: Statt 300 Franken für die Erneuerung seiner Bewilligung muss er nun auch noch die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens in Höhe von 1'200 Franken bezahlen.
- Urteil 9C_145/2023 vom 12. April 2023