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USB: Basler Privatspitäler gehen gegen 300-Millionen-Kredit vor
Ein juristisches Gutachten besagt: Das Darlehen ist gesetzeswidrig.
, 8. Februar 2024 um 09:27Gesetzeswidrig
Solche indirekten Finanzhilfen sind gesetzlich nicht vorgesehen, verleiten zu überdimensionierten Investitionen und führen zu Intransparenz.
Gleiche Bedingungen für alle Spitäler
- Gleiche Bedingungen für alle Spitäler mit kantonalen Leistungsaufträgen, unabhängig von Trägerschaft und Rechtsform.
- Gewährleistung einer risikogerechten Verzinsung von kantonalen Darlehen nach transparenten, objektiven Kriterien.
- Falls Darlehen zu risikofreiem Zinssatz gewährt werden, dann gleichermassen für öffentliche und gemeinnützige Spitäler mit kantonalem Leistungsauftrag.
Das Rechtsgutachten
- Für die Gewährung des vorgeschlagenen Darlehens fehlt eine Rechtsgrundlage.
- Der Zinssatz, die Laufzeit und der vollständige Verzicht auf Sicherheiten sind offenkundig nicht marktüblich.
- Das geplante Vorgehen widerspricht offensichtlich dem Willen des Gesetzgebers, dass der Kanton Basel-Stadt seinen öffentlichen Spitälern ausschliesslich Darlehen zu Marktkonditionen gewähren darf.
- Die geplante Finanzierung widerspricht dem bundesrechtlichen Finanzierungskonzept von stationären Spitalleistungen und der Erfordernis staatlicher Wettbewerbs- und Trägerschaftsneutralität.
- Die Planung eines erheblichen Kapazitätsausbaus, dessen Finanzierung das Darlehen bezweckt, ohne ausreichende Abstimmung mit dem benachbarten Kanton Basel-Landschaft ist mit den Vorgaben des Staatsvertrags BS/BL betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung nicht vereinbar.
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