Swissmedic und BAG müssen Frauen mehr berücksichtigen

Frauen haben andere Gesundheitsrisiken als Männer. Deshalb müssen Swissmedic und das BAG nun etwas ändern.

, 15. Mai 2024 um 12:03
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Frauen im Gesundheitswesen: Ihre Bedürfnisse am Arbeitsplatz, aber auch als Patientinnen sollen mehr berücksichtigt werden. | Bild: Gestellte Szene aus einem Imagefilm des Berner Bildungszentrums Pflege
Der Bundesrat hat im Schweizer Gesundheitssystem einen grossen Mangel entdeckt: die «tendenziell männliche Perspektive» bei der Forschung, bei den Arbeitsbedingungen und bei der Behandlung. Nun sollen drei Bundesstellen umdenken.

Swissmedic soll mehr für Frauen forschen

Das Heilmittelinstitut Swissmedic muss Geschlechtsunterschiede in der klinischen Forschung besser berücksichtigen.

BAG muss Demenz-Behandlung verbessern

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss die Demenz-Behandlung für Frauen verbessern. Demenzerkrankungen sind bei Frauen häufiger als bei Männern, werden jedoch im Durchschnitt später diagnostiziert. Generell müssen Frauen bei Projekten zur Verbesserung der Behandlungsqualität mehr beachtet werden.
Zusammen mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation muss das BAG in der Ausbildung für das Gesundheitspersonal biologische und soziale Geschlechteraspekte berücksichtigen.
Das BAG muss ausserdem bei seiner Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten und in seiner Sucht-Strategie die Sicht der Frauen besser einbringen.

Besserer Umgang am Arbeitsplatz

Auch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und das Staatssekretariat für Wirtschaft nimmt der Bundesrat zugunsten der Gesundheit der Frauen in die Pflicht: Diese beiden Bundesstellen müssen das Präventionsmaterial gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz aktualisieren. Ausserdem soll es spezielle Massnahmen für den Gesundheitssektor geben.
«Werden frauenspezifische gesundheitliche Bedürfnisse gezielt berücksichtigt, so können für Frauen bessere Behandlungsergebnisse erzielt und die Qualität im Gesundheitswesen kann insgesamt gesteigert werden», ist der Bundesrat überzeugt. Die Bundesstellen müssen die Massnahmen bis Ende 2029 umsetzen.
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