Wer bezahlt das Exoskelett? Die Debatte kommt näher

In Baden-Württemberg setzte ein querschnittgelähmter Mann durch, dass ihm die Kosten für einen Lauf-Roboter erstattet werden.

, 3. März 2016 um 11:42
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Wir hatten ja hier zu Wochenbeginn darüber berichtet, dass in den USA erstmals eine Versicherung verpflichtet wurde, einem Patienten – statt des Rollstuhls – ein modernes Exoskelett zu finanzieren, Preis: rund 40'000 Franken. 
Ähnliches geschah jetzt auch bei den direkten Nachbarn: Einem querschnittsgelähmten Mann aus Baden-Württemberg gelang es im Rahmen eines so genannten Rechtsbehelfs-Verfahrens, dass die zuständige Sozialbehörde die Kosten für einen Lauf-Roboter der Firma Rewalk übernimmt.  

Nein – es gibt doch Rollstühle

Wie das Unternehmen selber mitteilt, hatte der Patient, David Hartmann, im Jahr 2009 eine Rückenmarksverletzung erlitten. Er ist vom neunten Brustwirbel abwärts querschnittsgelähmt und war seit seinem Unfall an den Rollstuhl gefesselt. Im April 2015 erfuhr er bei einer Handelsmesse erstmals vom Exoskelett-Prinzip, seit Juni letzten Jahres bewegt er sich mit der Rewalk-Technologie fort.  
David Hartmann hatte ursprünglich einen Antrag auf Kostenerstattung durch seine Krankenkasse gestellt. Diese leitete die Forderung an die Sozial- und Jugendbehörde seiner Heimatstadt Karlsruhe weiter. Und diese wiederum lehnte den Anspruch zunächst ab – mit Verweis auf alternative Methoden zur Mobilität wie Rollstühle und öffentliche Verkehrsmittel.

Am Ende bezahlt die Krankenkasse

Nach einem Rekurs genehmigte nun die Sozial- und Jugendbehörde die Erstattung der Kosten fürs Exoskelett-System – laut deutschem Gesetz wird sie nun diese Kosten wiederum von der zuständigen Krankenkasse zurückfordern.
Sichtbar wird dabei auch ein interessantes Detail: nämlich dass das Herstellerunternehmen den Patienten bei seinem Gang durch die Institutionen unterstützte. «ReWalk hat sein Engagement für einen verbesserten Patientenzugang zu seinem System stets konsequent unter Beweis gestellt, und in diesem Fall eng mit dem Empfänger während des gesamten Erstattungs- und Berufungsverfahrens zusammengearbeitet», meldet die Firma mit Sitz in Israel. 

So geht das: Werbefilm von Rewalk



  • Hattip: «Ärztezeitung»

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