Warum Ludwig A. Minelli und Angela Merkel die Augen schliessen

Deutsche Politik und Sterbehilfe: Vor der anstehenden Parlamentsdebatte in Berlin will eine Plakatkampagne die Politiker zum Schwenk bei der Sterbehilfe bewegen.

, 15. Oktober 2015 um 10:00
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Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Mitte, Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli rechts, links der Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold – und all das vor dem Bundeskanzleramt in Berlin: So präsentiert die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) ihre neue Plakatkampagne für Freitodbegleitungen in Deutschland.
Der «Think-Tank für kritisch-rationales Denken» will damit vor allem eine Botschaft vermitteln: Im Fall von Minelli und Arnold signalisiert das Bild: beide unterstützen die Aktion «Das Recht auf Letzte Hilfe». Sind Sie also Verbrecher?
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Im Fall von Angela Merkel will das Sujet spüren lassen, dass die Kanzlerin die Augen davor verschliesse, dass 80 Prozent der deutschen Bevölkerung gegen die geplante Kriminalisierung professioneller Freitodbegleitungen votieren.
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Rhetorisch fragt die gbs-Kampagne, ob Arnold und Minelli denn wirklich als «Verbrecher» behandelt werden sollen, weil sie schwerstleidenden Menschen helfen, ihren letzten Wunsch umzusetzen und selbstbestimmt zu sterben.
Die Plakataktion startete am Mittwoch in Berlin. In der Frage der Sterbehilfe ist die Kluft zwischen Bevölkerung und Politik offensichtlich.

«Pharma, Kliniken, Pflegeheime und Kirchen profitieren doppelt»

In der Mitteilung spricht gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon deutliche Worte. Er kritisiert Pharmaunternehmen, Privatkliniken und Pflegeheime sowie die christlichen Grosskirchen.
 «Denn sie profitieren gleich zweifach von einem Verbot der Sterbehilfe– erstens wirtschaftlich als Betreiber von unzähligen Kliniken, Alters- und Pflegeheimen und zweitens ideologisch in ihrer Rolle als ‚Wertevermittler‘.»

Gesetzesänderungen in Deutschland

In Deutschland debattiert das Parlament im November gleich über vier Vorlagen. Die Stossrichtung der aussichtsreichsten Vorlage ist äusserst strikt: Jegliche organisierte Beihilfe zum Tod soll strafbar sein, gleich ob inner- oder ausserhalb Deutschlands.
Die Schweiz ist das einzige Land, das Sterbehilfe auch Ausländern ermöglicht. Die meisten von ihnen, die zum Sterben in die Schweiz kommen, stammen aus Deutschland und Grossbritannien. Das britische Parlament lehnte im September die Legalisierung der Sterbehilfe für unheilbar Kranke ab. 
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