Die Leitung der
Universität Zürich soll durch einen Direktor oder eine Direktorin Universitäre Medizin ergänzt werden. Damit soll die Koordination zwischen der Universität und dem
Unispital verbessert werden. Der Kantonsrat stützte die Pläne des Regierungsrats mit Vorbehalten. «Hintergrund für die geplante Änderung des Universitätsgesetzes bilden in den vergangenen Jahren aufgetretene Probleme zwischen der Universität und den Spitälern», sagte Bildungsdirektorin Silvia Steiner (CVP) im Kantonsrat. Ein Beispiel dafür war etwa ein Forschungsstreit im Jahr 2012 am Universitätsspital, welcher zur Freistellung eines Arztes führte.
Zusammenarbeit mit der ETH verstärken
Die kantonsrätliche Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG) hatte damals empfohlen, dass Universität und Unispital bei komplexen Arbeitsbedingungen mit Schnittstellen zwischen verschiedenen Institutionen enger zusammenarbeiten sollten. Die geplanten Gesetzesänderungen wurden denn auch von der ABG angeregt. Der Direktor oder die Direktorin Universitäre Medizin soll als Mitglied der Universitätsleitung die Belange der Universitären Medizin vertreten und für eine verstärkte Koordination unter den Institutionen und eine enge Zusammenarbeit mit der ETH sorgen.
Ist der Direktor auch der Dekan?
Gewählt werden soll er oder sie vom Universitätsrat auf Amtsdauer, das heisst auf vier Jahre. Die Kantonsrätinnen und -räte begrüssten am Montag die Änderungen im Universitätsgesetz quer durch die Parteien – wenn auch mit Vorbehalt. Probleme sahen verschiedene Parlamentarier etwa in der Stellung des Direktors. So ist noch unklar, ob dieser künftig auch der Dekan der Medizinischen Fakultät sein soll. Es sei deshalb wichtig, diese Position noch klar zu definieren, hiess es etwa von der FDP.