Spital Bülach: Mehr Personal, weniger Gewinn

Im ersten Jahr als Aktiengesellschaft musste das Spital fürs Zürcher Unterland teils Arbeitszeiten senken. Leicht rückläufig waren die stationären Fälle, während die ambulanten Behandlungen deutlich zunahmen.

, 6. April 2016 um 09:08
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Der Betriebsertrag (Umsatz) des Spitals Bülach erreichte letztes Jahr 130,9 Millionen Franken – dies war 1 Prozent weniger als 2014. Der Rückgang erklärt sich aber aus einem Basiseffekt – konkret: Im Vorjahr waren ausserordentliche Erträge verbucht worden.
Allerdings wurden 2015 auch etwas weniger Patienten stationär behandelt: Die Zahl reduzierte sich von 10'534 auf 10'441 Fälle. Dabei sank die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 5,4 auf 5,3 Tage.
Auf der anderen Seite nahmen die ambulanten Behandlungen deutlich zu – von 49'771 auf 53'336.

Zusatzstellen für lückenlose Versorgung

Der Betriebsaufwand des Spitals Bülach erhöhte sich von 115,2 Millionen auf 118,1 Millionen Franken. Dazu trug bei, dass die Zahl der Angestellten ebenfalls zunahm. Ende letzten Jahres bot das Spital fürs Zürcher Unterland 808 Vollzeitstellen an – 29 mehr als noch ein Jahr zuvor. Die Stellen verteilten sich auf 1'098 Beschäftigte, davon 116 in der Ausbildung. 
Zur Mitteilung: «Spital Bülach weiterhin auf gutem Weg»
Das Spital erklärt die personelle Aufstockung übrigens damit, dass nun – als AG – das obligationenrechtliche Arbeitsgesetz voll zur Anwendung gelangt ist. Dies wiederum verlangte gewisse Zusatzstellen, um eine lückenlose Versorgung zu bewahren.

EBITDA-Marge knapp unter 10 Prozent

Der EBITDA fiel mit 12,8 Millionen Franken etwas tiefer aus als im Vorjahr. Damit ergab sich eine EBITDA-Marge von 9,8 Prozent.
Am Ende, nach Abschreibungen und Zinsen sowie einem betriebsfremden Ergebnis von knapp über 0,4 Millionen Franken, konnte das Spital einen Betriebsgewinn von 4,5 Millionen Franken verbuchen; dies war halb so viel wie im Vorjahr (2014: 9,1 Millionen Franken).
Der Generalversammlung wird vorgeschlagen, diesen Betrag vollständig dem Eigenkapital zuzuweisen. Die Vereinbarung zwischen den Aktionärsgemeinden besagt, dass in den ersten fünf Jahren nach der Gründung der Aktiengesellschaft keine Dividenden ausbezahlt werden.
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