Spitäler dulden keine Stoffmasken in ihren Räumen

In den Schweizer Spitälern sind Stoffmasken verboten. An den meisten anderen Orten dürfen sie aber getragen werden – obwohl die meisten nutzlos sind.

, 28. Juli 2021 um 16:51
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«Eigene Masken (z.B. Stoffmasken) sind in den Spitalgebäuden nicht erlaubt», stellt das Berner Inselspital gegenüber den Besuchern unmissverständlich klar. Vor allen Eingängen sind Dispenser mit Hygienemasken aufgestellt. Ein grosses Plakat fordert Besucher dazu auf: «Stoffmaske gegen abgegebene Maske tauschen.»

Auch keine Tücher

Das Inselspital ist kein Spezialfall. Auch am Universitätsspital Zürich werden Besucher aufgeklärt: «Stoffmasken, FFP-Masken mit Ventil, Tücher usw. bieten nicht die gleiche Sicherheit wie die am USZ verwendeten chirurgischen Masken. Sie müssen am Eingang gegen eine chirurgische Maske ausgetauscht werden», heisst es dort.
In vielen weiteren Schweizer Spitälern – auch in privaten - sind Stoffmasken nicht erlaubt. In der Westschweiz haben die Spitäler schon lange alle Stoffmasken von ihrem Gelände verbannt: Die Schutzwirkung dieser häufig selbstgenähten Produkte sei nicht feststellbar, begründen das Lausanner Universitätsspital und andere Einrichtungen.

Teure Seidenmaske - ausdrücklich ohne Schutzwirkung

Doch warum verbieten Gesundheitseinrichtungen die Stoffmasken, weil sie zu unsicher sind, während sie in Zügen, Bussen und Läden ohne Einschränkung getragen werden dürfen? Unzählige Anbieter von Stoffmasken bieten mittlerweile völlig nutzlose Masken an. Gekauft – und vermutlich auch in der Öffentlichkeit gebraucht - werden solche Stücke auch dann, wenn ausdrücklich drauf steht, dass sie keinerlei Schutz bieten, wie etwa die unten abgebildete Seidenmaske.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht sich nicht verantwortlich dafür, dass ausser in den Spitälern alle Stoffmasken ohne Einschränkungen benutzt werden dürfen – obwohl die Pflicht zum Maskentragen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Läden vom Bund erlassen wurde.

Die Empfehlungen der Task Force

BAG-Mediensprecher Daniel Dauwalder erklärt: «Für Community-Masken gibt es keine rechtlich verbindliche Qualitätsnorm. Deshalb kann das BAG lediglich empfehlen, nur solche Produkte zu verwenden, die den Empfehlungen der Swiss National COVID-19 Science Task Force entsprechen.
Die Task Force schreibt: «Achten Sie darauf, dass Sie Community-Masken verwenden, die einen Hinweis auf die «SNR 30000» der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV) tragen.» Die Wirkung von solchen Community-Masken sei mit der Wirkung von Hygienemasken vergleichbar.

Nur wenige Firmen produzieren nach Norm

Doch in der Schweiz gibt es gerade mal ein halbes Dutzend Firmen, welche ihre Stoffmasken nach dieser Norm produzieren.
Warum also erlaubt das BAG nicht einfach nur noch den Verkauf jener Stoffmasken, welche der Norm «SNR 30000» entsprechen? «Das BAG hat keine Kompetenzen bei der Zertifizierung oder Zulassung von Masken», erwidert Daniel Dauwalder. Das heisst: Mit nutzlosen Stoffmasken kommt man überall durch – ausser in den Spitälern. Diese pochen auf verbindlichen Schutz in ihren Räumen.
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Beispiel: Eine Seidenmaske für 35 Franken. Sie dient ausdrücklich weder zum persönlichen- noch zum medizinischen Schutz. Und trotzdem sind solche Masken fast überall erlaubt - weil sie niemand verbietet. | PD
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