Bald wieder Normalbetrieb für Spitäler und Praxen

Das teure Warten hat ein Ende: In zehn Tagen können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen.

, 16. April 2020 um 13:24
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Der Bundesrat lockert den Lockdown. Dies soll in drei Schritten geschehen, wie Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga am Donnerstag bekannt gibt. Für die Spitäler bedeutet das konkret: Ab dem 27. April 2020 können sie wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen. Der Bundesrat will mit der Lockerung einen weiteren Stau bei Operationen verhindern.  
Auch ambulante medizinische Praxen wie Zahnärzte oder Physiotherapeuten sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios dürfen ihren Betrieb ab diesem Zeitpunkt wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien können ebenso in zehn Tagen wieder öffnen. 

Auch Schulen werden bald wieder geöffnet

Ab dem 11. Mai 2020 werden dann die obligatorischen Schulen, die Einkaufsläden und Märkte wieder geöffnet – wenn es die Lageentwicklung zulässt, wie es heisst. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen. Am 8. Juni 2020 sollen darüber hinaus Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen. Ferner soll dann das Versammlungsverbot gelockert werden. 
«Bevor Läden öffnen, müssen sie ein Schutzkonzept vorlegen», sagte Sommaruga vor den Medienschaffenden. Man wolle unbedingt einen Rückschlag verhindern. Die Schutzkonzepte können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten. Der Bundesrat hat auch den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmenden präzisiert.

Mehrere Kriterien für die Lockerung

Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst. Ab wann etwa Restaurantbesuche oder Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er in einer seiner nächsten Sitzungen. Für die Reihenfolge der Lockerungen habe die Landesregierung Faktoren wie etwa die Personenkontakte oder den wirtschaftlichen Nutzen berücksichtigt.
Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolge dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von Covid-19-Fällen gekommen sei. Zwischen den einzelnen Schritten müsse genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können. Kriterien sind dabei die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinweisungen und Todesfälle sowie die Spitalbelegungszahlen.

«Contact Tracing-Konzept» und eine App

Sobald die Fallzahlen in der Schweiz ausreichend gesunken sind, werden die Kantone die konsequente Rückverfolgung von Infektionsketten wieder aufnehmen, wie der Bundesrat weiter mitteilt. Dabei sollen infizierte Personen frühzeitig entdeckt, behandelt und isoliert, die Übertragungsketten eruiert und weitere Übertragungen verhindert werden.
Dazu sollen eine erweiterte Teststrategie, ein «Contact Tracing-Konzept» und eine App entwickelt werden, die über Kontakte mit infizierten Personen informiert. Die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene bleiben gültig und wichtig, wie es weiter heisst. Besonders gefährdete Personen sollen zudem weiterhin zu Hause bleiben.
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