Neuropsychologen in der Grundversicherung

Zugleich lässt der Bundesrat auch die Organisationen der Hebammen und Logopäden als Leistungserbringer zu.

, 9. Dezember 2016 um 10:07
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Die neurologische Diagnostik, die in den Kliniken und Spitälern angewendet wird, gehört zu den unbestrittenen Instrumenten der Neurologie. Wer als Arzt seine Patienten einer neuropsychologischen Diagnose unterziehen lassen will, muss sie zwangsläufig an ein Spital oder eine Klinik verweisen – wenigstens wenn die Grundversicherung dies am Ende bezahlen soll.
Der heutige Bundesratsentscheid lässt nun unabhängige Neuropsychologen für die Grundversicherung zu und regelt auch die Anzahl der vergüteten Sitzungen pro ärztliche Anordnung. «Die am 1. Juli 2017 in Kraft tretende Massnahme soll eine bessere Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und den Neuropsychologinnen und Neuropsychologen ermöglichen», schreibt die Landesregierung in ihrer heutigen Mitteilung.
Weiter werden die Organisationen der Hebammen sowie jene der Logopädie und/oder Orthofonie als Leistungserbringer zugelassen. Damit können Hebammen und Logopäden künftig als Angestellte dieser Organisationen arbeiten. Das heisst auch, dass diese Berufe den anderen paramedizinischen Berufen wie Physiotherapie oder Ernährungsberatung gleichgestellt werden. Diese Statusänderung tritt am Anfang 2017 in Kraft.
Labormedizinische Weiterbildungen zum BAG
Wie der Bundesrat weiter beschlossen hat, ist künftig das Bundesamt für Gesundheit statt des Eidgenössischen Departements des Innern für die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer labormedizinischer Weiterbildungen zuständig, also in Hämatologie, klinischer Chemie, klinischer Immunologie, medizinischer Mikrobiologie und medizinischer Genetik. Die neue Regelung gilt ab Anfang 2017.
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