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MARS: Das will die Statistik von den Arztpraxen wissen
Im Rahmen des Projektes MARS strebt der Bund eine umfassende Gesundheitsstatistik an. Nach den Spitälern sind jetzt die Ärzte an der Reihe.
, 17. November 2016 um 11:01![image](https://res.cloudinary.com/deep-impact-ag/image/upload/c_fill,w_640,dpr_1/ar_16:9,c_fill,g_auto/q_auto/fl_progressive/f_auto/v1643632466/insideit/default/mood-3.png)
Obligatorisch!
Wie hoch ist der Lohn? Weiterbildung?
* oder auch Medical Ambulatory – Structure: MAS
Kapitel Standorte
Kapitel Finanzen
Kapitel Personen
- Datenerhebung und Datenverwendung nur für statistische Zwecke.
- Die Daten werden nicht zu aufsichtsrechtlichen Zwecken (Art. 59a KVG) erhoben und verwendet.
- Art. 30 KVV und das Bearbeitungsreglement kommen nicht zu Anwendung.
- Die besonderen Bestimmungen der Nr. 193 zur Anwendung von Art. 59A KVG im Bundesstatistikgesetz gelten nicht.
- Keine Datenweitergabe an das BAG oder an andere Datenempfänger.
- Mit der Teilnahme an der ersten Erhebung geht keine automatische Zustimmung für weitere Erhebungen auch unter dem Aspekt von Art. 59a KVG einher.
- Im Rahmen der Erhebung vom 15.11.2016 erfolgen keine Sanktionen.
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