Lebenslanges Berufsverbot für Arzt
Das Bezirksgericht Zürich verurteilt einen Hausarzt wegen Schändung. Seine Tätigkeit als Arzt wird er wohl nie mehr ausüben können.
, 26. November 2020 um 07:10«Sexuell motivierte Untersuchung»
Urteil noch nicht rechtskräftig
Durfte keine Frauen mehr behandeln
Artikel teilen
Loading
Comment
2 x pro Woche
Zwei Aargauer Ärzte wegen Nazi-Vergleich verurteilt
Zwei ehemalige Kaderärzte des Kantonsspitals Aarau wurden wegen übler Nachrede gegenüber Javier Fandino verurteilt.
Die Digitalisierung von klinischen Studien: Fortschritte in der Medizintechnik auf dem Weg zu papierlosen Verfahren
Klinische Studien stellen aufgrund ihrer langwierigen Durchführung, der anspruchsvollen Teilnehmerrekrutierung und der hohen Verfahrenskosten den kostenintensivsten Bestandteil des Produktentwicklungsprozesses* dar.
Tod nach Geburt: Arzt vor Gericht
Ein Gynäkologe aus dem Kanton Waadt muss sich ab Montag wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.
Kann Digitalisierung gegen den Hausärztemangel helfen?
Auf der Suche nach Lösungen für den Ärztemangel in der Grundversorgung gehen Leistungserbringer neue Wege und nehmen die Digitalisierung selber in die Hand, um den Zugang und die Qualität zu verbessern.
Falsche Ärztin wollte von Deutschland in die Schweiz
Eine mutmassliche Betrügerin hat monatelang als Ärztin in einer Klinik nahe an der Schweizer Grenze gearbeitet. Sie hatte gefälschte Papiere und wollte einen Job in der Schweiz erschleichen.
So entgehen Sie dem Hochstapler-Syndrom
Viele Ärztinnen und Ärzte überfordern sich – und leiden dann unter dem «Hochstapler-Syndrom». Das ist ungesund für die Psyche.
Vom gleichen Autor
Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse
Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.
Warum Medizinstudierende im Studium ihre Empathie verlieren
Im Laufe eines Studiums nimmt offenbar das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten ab. Dies zeigt eine neue Studie.
Berner Arzt hat Aufklärungspflicht doch nicht verletzt
Im Fall einer Nasen-OP mit Komplikationen verneint das Bundesgericht eine Pflichtverletzung eines Berner HNO-Arztes. Die Vorinstanzen haben noch anders entschieden.