Lebenslanges Berufsverbot für Arzt

Das Bezirksgericht Zürich verurteilt einen Hausarzt wegen Schändung. Seine Tätigkeit als Arzt wird er wohl nie mehr ausüben können.

, 26. November 2020 um 07:10
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Im Herbst 2019 untersuchte ein Arzt in einer Gemeinschaftspraxis im Kanton Zürich eine damals 18-jährige Patientin. Sie hatte sich über Erkältungssymptome beklagt und verlangte ein Arztzeugnis. 
Der Mediziner hörte die Lunge mit dem Stethoskop ab. Laut Anklageschrift führte er danach einen Finger ohne Handschuhe anal sowie auch vaginal ein und tastete die Patientin ab. Dabei berührte er die junge Frau auch im Schambereich. 

«Sexuell motivierte Untersuchung»

Das Bezirksgericht Zürich verurteilt den Arzt nun wegen Schändung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Dies berichtet die NZZ. Das Opfer, das Anzeige erstattete, erhält eine Genugtuung von 1 500 Franken. 
Der sexuelle Übergriff ist laut Gericht glaubhaft belegt. Der Beschuldigte sei am Anfang zu seinen Verfehlungen gestanden. Sein Anwalt bestreitet aber, dass es sich um eine sexuell motivierte Untersuchung gehandelt habe.  

Urteil noch nicht rechtskräftig

Viel schwerer ins Gewicht fällt das ihm auferlegte lebenslange Berufsverbot, obwohl die Staatsanwaltschaft fünf Jahre forderte. Seit einer Revision sieht das Gesetz für eine Schändung im Gesundheitsbereich mit direktem Patientenkontakt aber zwingend die «Höchststrafe» vor.
Der aus Deutschland stammende Arzt kann das noch nicht rechtskräftige Urteil beim Obergericht und später beim Bundesgericht anfechten. Seine Frau weiss noch nichts von dem Verfahren, über das mehrere Medien berichtet haben.

Durfte keine Frauen mehr behandeln

Der Mediziner ist derzeit in einer anderen Praxis tätig. Sein früherer Arbeitgeber kündigte ihm nach dem Vorfall und stellte ihn frei. Seit dem Übergriff durfte der Arzt auf Anordnung der Gesundheitsdirektion keine Patientinnen mehr behandeln.  
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