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Keine Senioren-Bewilligungen mehr für Ärzte
Dennoch können Ärztinnen und Ärzte im Kanton Zürich ihren Beruf im Ruhestand unter Auflagen ausführen.
, 14. Februar 2020 um 09:27Berufsausübungsbewilligung verlängern
- Ärztinnen und Ärzte mit Berufsausübungsbewilligung müssen nach Aufgabe ihrer Praxistätigkeit in der Regel keinen Notfalldienst und keine Ersatzabgabe leisten. Die AGZ wird die Befreiung auf unkomplizierte Weise bestätigen.
- Es braucht nach wie vor eine Haftpflichtversicherung. Wegen des eingeschränkten Umfangs der ärztlichen Tätigkeit wird diese aber oft durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Hier ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung erforderlich.
- Bezüglich Einhaltung der ärztlichen Fortbildungspflicht stellt die Gesundheitsdirektion auf die Bestätigungen des Schweizerischen Instituts für Weiter- und Fortbildung (SIWF) der FMH ab. Das SIWF hat für Ärztinnen und Ärzte nach Aufgabe ihrer Praxistätigkeit eine reduzierte Fortbildungspflicht in Aussicht gestellt (50 statt 150 Fortbildungskreditpunkte über 3 Jahre).
Auflagen für Seniorärzte «zumutbar»
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