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Keine Berufskrankheit: Arzt blitzt vor Gericht ab
Ein Kardiologie wollte in der Schweiz eine «berufsbedingte Erkrankung» geltend machen. «Wegen sehr vielen Klicks, die er mit der Maus mache.» Auch der Gang an das Bundesgericht half ihm nicht.
, 4. Mai 2020 um 06:00Kein berufsbedingter Ursachenanteil
- Urteil vom 1. April 2020 8C_149/2020
- Urteil vom 17. Oktober 2019 725 19 134 / 253
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