Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Gesetz vereinbar

Der Eingriff in körperliche Unversehrtheit bei Mitarbeitenden im Gesundheitswesen in Deutschland ist «gerechtfertigt». Zu diesem Entscheid kommt das Bundesverfassungsgericht.

, 19. Mai 2022 um 11:42
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Seit Mitte März 2022 müssen Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen in Deutschland einen Nachweis darüber vorlegen, vollständig gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen zu sein. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verfügen. 
Dagegen beschwerten sich rund 50 Menschen beim Bundesverfassungsgericht. Viele sind selbst im Gesundheits- und Pflegebereich tätig. Sie rügen dabei die Verletzung diverser Grund- und grundrechtsgleicher Rechte.

Legitimer Zweck, vulnerable Menschen zu schützen

Diese Verfassungsbeschwerde wurde nun aber zurückgewiesen, wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag mitteilt. Der Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist verfassungsrechtlich «gerechtfertigt». Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei «verhältnismässig», so das Gericht weiter.
Der Gesetzgeber verfolge den legitimen Zweck, vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 zu schützen. Es sei «verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung gegeben hat».

  • Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Impfnachweis (COVID-19)

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