Impfobligatorium: Spital muss sein Personal gleich behandeln

Für sämtliche Pflegemitarbeitenden müssten die gleichen spitalinternen Impfregeln gelten. Dies hat ein Gericht entschieden. Nun erhält eine Pflegefachfrau nach einer missbräuchlichen Kündigung eine Entschädigung.

, 21. März 2022 um 13:36
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Nicht erst seit der Corona-Pandemie geben Impfungen für das Gesundheitspersonal Anlass zu grossen Diskussionen. Immer wieder bringt das Thema verbale und sogar auch rechtliche Auseinandersetzungen mit sich. 
So kam es 2017 im Kanton St.Gallen zu einem Missverständnis. Eine 21-jährige angehende Pflegefachfrau HF ging davon aus, sich lediglich gegen Hepatitis B impfen zu müssen. Das Privatspital hingegen forderte sie auf, im Rahmen des intern geltenden Impfobligatoriums diverse Grundimpfungen nachzuholen. 

Pflegefachfrau nahm Kündigung nicht hin

Als sich die Mitarbeiterin weigerte, wurde ihr in der Probezeit gekündigt. Die Pflegefachfrau nahm das nicht hin, holte einen Anwalt und zog den Fall bis vor Gericht. Nun liegt das rechtskräftige Urteil vor, wie die NZZ berichtet. 
Das Kreisgericht hat in diesem Fall entschieden, dass die Kündigung missbräuchlich gewesen sei. Es spricht der Frau zwei Monatslöhne zu.  

Ungleichbehandlung gilt als Benachteiligung

Die Rede ist von einem Missverständnis im Bewerbungsgespräch. Im Vertrag war nur die Hepatitis-B-Impfung geregelt. Das Recht mittels Weisung weitere Impfungen anzuordnen,  beurteilt das Gericht als begrenzt – unter anderem durch den Anspruch auf körperliche Integrität. 
Ins Gewicht fällt aber auch die Ungleichbehandlung. Denn vom langjährigen Pflegepersonal verlangte das St. Galler Privatspital die fraglichen Grundimpfungen nicht. Für das Gericht liegt damit eine willkürliche Benachteiligung beziehungsweise eine Diskriminierung vor. 

Keine Durchimpfung beim gesamten Personal

Gemäss Spital besteht die Impfpflicht seit dem Jahr 2007. Die bereits vorher angestellten Mitarbeitenden konnten sich damals ebenfalls impfen lassen. «Wir wollten jedoch nicht rückwirkend für bereits angestellte Mitarbeitende die vertraglichen Grundlagen in dieser Beziehung verändern», teilt das Spital gegenüber der NZZ mit.
Die Verträge seien dann im Jahr 2017 angepasst worden. Von diesem Zeitpunkt an wurden die geforderten Impfungen explizit erwähnt, heisst es. Vorausgesetzt würden die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) für das Gesundheitspersonal empfohlenen Impfungen. Ausgenommen seien die jährliche Grippeimpfung und die Corona-Impfung.
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