HUG: Ärztin freigesprochen

Eine Ärztin der Genfer Universitätsspitäler (HUG) ist nicht für den Tod eines dreijährigen Kindes verantwortlich zu machen. Dieses starb 2009 wegen einer verunreinigten Bluttransfusion.

, 10. Oktober 2015 um 07:41
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Im Februar 2009 bekam der an Leukämie leidende dreijährige Téo an den Hôpitaux Universitaires de Genève (HUG) eine Bluttransfusion. Zehn Stunden, bevor das Kind die vermeintlich lebensrettende Transfusion erhielt, war das mit Bakterien verunreinigte Blut des gleichen Spenders einem anderen Patienten verabreicht worden. Dieser erlitt daraufhin einen septischen Schock und musste auf der Intensivstation behandelt werden. Er überlebte, Téo nicht. 
Die Genfer Staatsanwaltschaft warf der Ärztin fahrlässige Tötung vor und beantragte eine bedingte Gefängnisstrafe von einem Jahr. Sie habe das Blut nach dem ersten Fall nicht rasch genug aus dem Verkehr gezogen und damit die verhängnisvolle Transfusion vermieden. 

Keine Anomalien 

Die Ärztin bekräftigte, erst am Folgetag die schwerwiegenden Folgen für den Patienten entdeckt zu haben, der die Bluttransfusion zuerst bekam. Sie sei bei den Hôpitaux Universitaires de Genève (HUG) nicht für die klinische Behandlung zuständig gewesen und nicht über die Konsequenzen beim ersten Patienten informiert worden.
Das Genfer Polizeigericht sprach die Ärztin nun frei. Sie trug zur damaligen Zeit die Verantwortung für das Labor für Immunologie und Hämatologie bei den HUG. Laut dem Gericht sollte das Labor nach den damaligen Richtlinien Blut nur dann zurückziehen, wenn sich von Auge sichtbare Anomalien zeigten. Dies sei bei einer bakteriellen Infektion nicht der Fall.

Mangelnde Organisation

Die Ärztin könne nicht vollumfänglich verantwortlich gemacht werden für sämtliche Transfusionen, argumentierte das Gericht weiter. Es betonte überdies die damalige schlechte Organisation der HUG. 
Die Freigesprochene wird die Anwaltskosten rückerstattet bekommen. Sie teile den Schmerz der betroffenen Familie, sehe sich aber zu Unrecht angeklagt, sagte die Ärztin gemäss der Schweizerischen Depeschenagentur. Sie habe ihre Arbeit stets nach bestem Gewissen gemacht. Das Verfahren aber habe ihr das Leben zur Hölle gemacht.
Ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung einlegt, ist noch unklar. 
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