Wenn der Hausarzt ein Zeitungs-Abo verschreibt

Ein Arzt verschreibt seinen Patienten die «Basler Zeitung». Dem Krankenversicherer Sympany gefällt dies nicht.

, 13. Februar 2017 um 09:41
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Ein Hausarzt aus dem Baselbiet stellte bei der Krankenversicherung Sympany einen Antrag um Kostenübernahme. Und zwar für das Jahresabonnement der «Basler Zeitung». Der BaZ sollen Dokumente vorliegen, die dies belegen.
Die Antwort der Versicherung: «Sehr geehrter Herr Dr. (...) Bei Ihrem Gesuch zur Übernahme eines BaZ-Abonnements handelt es sich nicht um eine krankenkassenpflichtige Leistung. Daher können keine Kosten übernommen werden. Freundliche Grüsse, Sympany Versicherungen AG.»
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Verweis auf das Arztgeheimnis

Der Hausarzt wird sich trotz Absage der Sympany weiter für die Akzeptanz der BaZ als Arzneimittel einsetzen, steht im BaZ-Bericht. 
Bei der Zeitung fühle man sich geehrt, als Heilmittel eingesetzt zu werden. «Für welche Krankheit wir jedoch ver­schrieben wurden, wollte der Doktor mit Verweis auf das Arztgeheimnis nicht verraten.»
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