Wenn der Hausarzt ein Zeitungs-Abo verschreibt

Ein Arzt verschreibt seinen Patienten die «Basler Zeitung». Dem Krankenversicherer Sympany gefällt dies nicht.

, 13. Februar 2017 um 09:41
image
  • ärzte
  • hausärzte
  • versicherer
Ein Hausarzt aus dem Baselbiet stellte bei der Krankenversicherung Sympany einen Antrag um Kostenübernahme. Und zwar für das Jahresabonnement der «Basler Zeitung». Der BaZ sollen Dokumente vorliegen, die dies belegen.
Die Antwort der Versicherung: «Sehr geehrter Herr Dr. (...) Bei Ihrem Gesuch zur Übernahme eines BaZ-Abonnements handelt es sich nicht um eine krankenkassenpflichtige Leistung. Daher können keine Kosten übernommen werden. Freundliche Grüsse, Sympany Versicherungen AG.»
image

Verweis auf das Arztgeheimnis

Der Hausarzt wird sich trotz Absage der Sympany weiter für die Akzeptanz der BaZ als Arzneimittel einsetzen, steht im BaZ-Bericht. 
Bei der Zeitung fühle man sich geehrt, als Heilmittel eingesetzt zu werden. «Für welche Krankheit wir jedoch ver­schrieben wurden, wollte der Doktor mit Verweis auf das Arztgeheimnis nicht verraten.»
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Ärztemangel: Bern drohen weitere Versorgungsengpässe

Auch Fachgebiete wie die Endokrinologie, Gynäkologie und Rheumatologie sind zunehmend betroffen. Das zeigen aktuelle Zahlen der Ärztegesellschaft des Kantons Bern.

image

Physioswiss kündigt Tarifverträge

Mit der Kündigung ändert sich für Physiotherapeuten vorerst nichts.

image

SAMW: Drei neue Ehrenmitglieder

Der Senat wählte zudem Arnaud Perrier zum neuen Präsidenten der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften.

image

Knall bei den Kassen: 13 Versicherer verlassen Santésuisse und Curafutura

Die grössten Krankenversicherer wollen mit einem neuen Verband eine gemeinsame Stimme schaffen.

image

Sparvorschlag des Tages: Die Triple-A-Franchise

Zwei Ökonomen der Uni Freiburg haben eine Idee, wie sich das Franchise-System buchstäblich umstürzen liesse. Zum Nutzen von Prämienzahlern und Patienten wie von Versicherern.

image

Aargauischer Ärzteverband: Neuer Präsident

Der Nachfolger von Jürg Lareida heisst Thomas Ernst.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.