«Eine Anpassung der Rechtsform war dringend notwendig»

Das Spital Uster wird zu einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft. Dadurch soll das Spital von einer besseren Planbarkeit und mehr Flexibilität profitieren.

, 16. Mai 2022 um 06:00
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Der Zweckverband Spital Uster wird auf Anfang 2023 in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt. Alle entsprechenden Gemeinden haben am Sonntag mit klarem Ja für eine Rechtsformumwandlung gestimmt. 
Der Zweckverband orientiert sich bislang noch am Gemeinderecht, obwohl Spitalplanung und -finanzierung seit 2011 Sache des Kantons sind. Das bedeutet auch, dass die Spitäler heute das Unternehmerrisiko tragen. 
Mit der Rechtsformwandlung soll das Spital nun einerseits die notwendige unternehmerische Flexibilität und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit erhalten, sich im Gesundheitsmarkt zu behaupten. Andererseits soll die Rechtsformänderung der Trägerschaft der Aktionärsgemeinden mehr Stabilität verleihen. 

Spital brauche Flexibilität und Handlungsspielraum

Unter dem Druck veränderter Rahmenbedingungen im Zürcher Gesundheitswesen, war eine Anpassung der Rechtsform dringend, wie das Spital Uster mitteilt. «Ein leistungsfähiges Spital braucht Flexibilität und Handlungsspielraum, um im Gesundheitsmarkt erfolgreich zu bestehen», sagt Verwaltungsratspräsident Reinhard Giger. 
Die Eigenkapitalbasis des Spitals erhält die nötige Stabilität und die Unternehmenstätigkeit profitiert von einer besseren Planbarkeit und mehr Flexibilität, wie Spitaldirektor Andreas Greulich sagt. Für eine erfolgreiche Unternehmensführung seien das im sehr dynamischen gesundheitspolitischen Umfeld «unschätzbare Vorteile». 
Das Spital Uster befindet sich derzeit in einer anspruchsvollen Situation: Es muss den organisatorischen und finanziellen Turnaround schaffen. Erste Meilensteine im vor zwei Jahren gestarteten Veränderungsprozess seien gesetzt: So hat das Spital im vergangenen Geschäftsjahr nach zwei schlechten Geschäftsjahren 2019 und 2020 sein operatives Ergebnis um elf Millionen Franken verbessert. 

Vorhaben scheiterte an der Urne

Es war bereits der zweite Anlauf für eine Rechtsformänderung. 2015 kam die Umwandlung des Zweckverbands in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft nicht zustande, da die Zustimmung aller zehn Zweckverbandsgemeinden noch gefehlt hatte.  
Derzeit müssen die Verantwortlichen die Strategie überarbeiten. Denn das Spital mit seinen rund 1'300 Mitarbeitenden erhält vom Kanton Zürich bis 2026 nur provisorische Leistungsaufträge. Begründet wurde dies vor allem mit gewissen Zweifeln bezüglich der mittel- bis längerfristigen wirtschaftlichen Stabilität und einer im Vergleich schlechteren Kosteneffizienz.
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