Regierung will für Efas «Anpassungen im Sinne der Kantone»

Der Bundesrat will die Umsetzung der einheitlichen Finanzierung (Efas) stärker von den Kantonen abhängig machen. Die Partner-Verbände zeigen sich darüber erstaunt.

, 15. August 2019 um 06:00
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Die einheitliche Finanzierung im stationären und ambulanten Bereich (Efas) droht an politischen Blockaden zu scheitern. Die Akteure sind sich zwar einig, dass Efas Fehlanreize verhindere und die Prämienzahler entlaste. Doch der Zankapfel ist die Pflege-Finanzierung. Die Kantone fordern bekanntlich die Langzeitpflege in die Vorlage zu integrieren.
Nun stärkt der Bundesrat diesbezüglich den Kantonen ein wenig den Rücken. So ist die Landesregierung der Ansicht, dass eine einheitliche Finanzierung in Zusammenarbeit mit den Kantonen umgesetzt werden sollte. «Anpassungen im Sinne der Kantone sind noch notwendig», schreibt der Bundesrat dazu in einer Mitteilung.

Anliegen der Kantone noch stärker berücksichtigen

Die Anliegen der Kantone seien deshalb sorgfältig zu prüfen – und wenn möglich zu berücksichtigen. Dies, um die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage sicherzustellen. Einem Einbezug der Pflegeleistungen zuhause und im Pflegeheim in eine einheitliche Finanzierung stehe er positiv gegenüber. Allerdings müssten zuerst die dazu notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, heisst es. 
Die Efas-Partner, das sind die meisten wichtigen Akteure im Schweizer Gesundheitswesen, zeigen sich erstaunt, dass der Bundesrat die Umsetzung der einheitlichen Finanzierung so stark von den Kantonen abhängig machen wolle – «insbesondere auch angesichts der breiten Unterstützung für diese wichtige Reform». Die Efas-Einführung solle nicht von einer Lösung für die Pflege-Finanzierung abhängig gemacht werden, schreiben sie in einer Mitteilung. Denn dies würde die Einführung im Akutbereich nur unnötig verzögern, so das Argument.  

Grundlagen nicht ausreichend geklärt

Der von der Gesundheitsdirektoren-Konferenz (GDK) geforderte Einbezug der Pflege erfordere, so die Interessenverbände, umfangreiche Abklärungen und müsse differenziert und überlegt angegangen, steht in der Mitteilung weiter zu lesen.  
So bedürfe die Schnittstelle zur Langzeitpflege der Klarheit über die OKP-pflichtigen Kosten und einer systematischen Definition der Pflegeleistungen in Abgrenzung zu Betreuungsleistungen sowie einer einheitlichen Festlegung der Pflegestufen ambulant und stationär.

Hoffnung auf raschen Beschluss

Sämtliche Efas-Partner, unter anderem Curafutura und Santésuisse, FMH und FMCH, Interpharma und Pharmasuisse oder die Stiftung SPO Patientenschutz fordern daher das Parlament auf, einen raschen Beschluss zugunsten der einheitlichen Finanzierung zu fassen. Die Vorlage befindet sich seit über zehn Jahren in Diskussion und sollte als bedeutende Reform nicht noch mehr verzögert werden, wie die Verbände schreiben.  
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