Darf dem Pflegepersonal jeglicher Streik verboten werden?

Ja, sagt eine Mehrheit des Freiburger Kantonsparlaments. Nein, sagen die Gewerkschaften. Jetzt soll das Bundesgericht entscheiden.

, 1. Dezember 2017 um 09:10
image
  • pflege
  • arbeitswelt
Der Grosse Rat des Kantons Freiburg beschloss letzte Woche, dass es dem kantonalen Pflegepersonal verboten sein soll zu streiken. Der Angestelltenverband VPOD will dies nicht akzeptieren. Wie Regionalsekretär Gaétan Zurkinden in «Freiburger Nachrichten» und «La Liberté» sagte, wird der VPOD den Fall vors Bundesgericht bringen.
Man habe den Entscheid am Dienstagabend gefällt. Allerdings kann die Gewerkschaft selber keine Klage vor Bundesgericht einreichen – dies könne nur eine Privatperson tun, also wohl ein betroffenes Mitglied des Pflegepersonals. Als Anwalt wird der Genfer SP-Grossrat Christian Dandrès den Fall führen. 

Grundrecht oder nicht?

Der Appell ans Bundesgericht sei in diesem Fall der einzige Weg, um sich für das verfassungsmässig garantierte Streikrecht zu wehren, so Zurkinden in den «Freiburger Nachrichten».
Der VPOD geht davon aus, dass der Freiburger Kantonsentscheid sowohl gegen die Bundesverfassung als auch gegen die kantonale Verfassung verstösst. Solange das Pflegepersonal im Streikfall eine Mindestversorgung sicherstelle, dürfe dieses Grundrecht nicht tangiert werden.
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

BFS: Zahl privater Spitex-Anbieter erreicht Rekordwert

Die Zahl privater Spitex-Anbieter erreichte 2024 einen neuen Höchststand: 844 gewinnorientierte Unternehmen leisten immer mehr Pflegestunden, während gemeinnützige Organisationen Marktanteile verlieren.

image

Löhne: Gesundheitsbranche erwartet für 2026 nur ein kleines Plus

Die UBS prognostiziert einen durchschnittlichen Lohnanstieg von 1 Prozent. Damit dürfte das Gesundheitswesen im Mittelfeld liegen – nach einem ebenfalls verhaltenen Jahr 2025.

image

Pflegeinitiative: Politik bremst bei der Umsetzung – erst Kosten, dann Gesetz

Die Beratungen über das neue Pflegegesetz gehen in eine neue Runde: Die zuständige Nationalrats-Kommission will genauer wissen, was das kostet. — «Unfassbar!», kommentiert dies der Personalverband SBK.

image

Der Mangel an selbständigen Ärzten wird sich nicht bessern

Eine Befragung – auch von Medizinstudenten – zeigt, dass ein unnötiger Flaschenhals bei der Organisation der Praktikumsplätze besteht.

image

Krankenkassen fordern Vorgaben für psychiatrische Angehörigenpflege

Mit Qualitätsverträgen wollen die Krankenversicherungen die Grenze zwischen psychiatrischer Grundpflege und Alltags-Betreuung bestimmen.

image

Pflegeinitiative: SBK gegen Medienberichte

Zwei Milliarden jährlich für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege? Nach Meldungen über Milliardenkosten wegen der Pflege-Initiative warnt der Personalverband SBK vor einer verzerrten Debatte.

Vom gleichen Autor

image

Spital heilt, Oper glänzt – und beide kosten

Wir vergleichen das Kispi Zürich mit dem Opernhaus Zürich. Geht das? Durchaus. Denn beide haben dieselbe Aufgabe: zu funktionieren, wo Wirtschaftlichkeit an Grenzen stösst.

image

Überarztung: Wer rückfordern will, braucht Beweise

Das Bundesgericht greift in die WZW-Ermittlungsverfahren ein: Ein Grundsatzurteil dürfte die gängigen Prozesse umkrempeln.

image

Kantone haben die Hausaufgaben gemacht - aber es fehlt an der Finanzierung

Palliative Care löst nicht alle Probleme im Gesundheitswesen: … Palliative Care kann jedoch ein Hebel sein.