Der Grosse Rat des Kantons Freiburg beschloss letzte Woche, dass es dem kantonalen Pflegepersonal verboten sein soll zu streiken. Der Angestelltenverband VPOD will dies nicht akzeptieren. Wie Regionalsekretär Gaétan Zurkinden in «Freiburger Nachrichten» und «La Liberté» sagte, wird der VPOD den Fall vors Bundesgericht bringen.
Man habe den Entscheid am Dienstagabend gefällt. Allerdings kann die Gewerkschaft selber keine Klage vor Bundesgericht einreichen – dies könne nur eine Privatperson tun, also wohl ein betroffenes Mitglied des Pflegepersonals. Als Anwalt wird der Genfer SP-Grossrat Christian Dandrès den Fall führen.
Grundrecht oder nicht?
Der Appell ans Bundesgericht sei in diesem Fall der einzige Weg, um sich für das verfassungsmässig garantierte Streikrecht zu wehren, so Zurkinden in den «Freiburger Nachrichten».
Der
VPOD geht davon aus, dass der Freiburger Kantonsentscheid sowohl gegen die Bundesverfassung als auch gegen die kantonale Verfassung verstösst. Solange das Pflegepersonal im Streikfall eine Mindestversorgung sicherstelle, dürfe dieses Grundrecht nicht tangiert werden.