Coronavirus: Neu gilt eine Meldepflicht für alle Spitäler
Meldepflicht für die medizinische Infrastruktur, Grenzkontrollen, kein Schulunterricht mehr: Im Kampf gegen die weitere Verbreitung des neuen Coronavirus beschliesst der Bundesrat verschärfte Massnahmen.
, 13. März 2020, 14:36Die Massnahmen auf einen Blick:
- Gesundheits-Infrastruktur: Die Kantone werden verpflichtet, dem Bund laufend bestimmte Angaben zur Lage der Gesundheitsversorgung zu liefern. Diese Meldepflicht umfasst unter anderem die Gesamtzahl und Auslastung von Spitalbetten und Beatmungsmaschinen, die Bestände an persönlichem Schutzmaterial sowie die Verfügbarkeit von medizinischem Personal. Der Bundesrat will damit sicherstellen, dass die Gesundheitsinfrastruktur in allen Kantonen optimal eingesetzt wird und eine Überlastung in einzelnen Kantonen möglichst verhindern.
- Intensivpflegeplätze: Die Kliniken in der Schweiz müssen ab sofort täglich dem Departement Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) melden, wie viele Notfallbetten für Patientinnen und Patienten mit Coronavirus zur Verfügung stehen. Dabei geht es laut VBS um Isolationsplätze, Intensivpflegeplätze und Beatmungsplätze für Kinder und Erwachsene. Weiter sollten die Kliniken, zusätzliche Kapazitäten schaffen: Etwa, indem nicht lebenswichtige Operationen verschoben, Personen früher entlassen oder in die Reha verlegt würden. Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt den Kliniken, Betten für Corona-Patientinnen und -Patienten frei zu machen.
- Veranstaltungsverbot: Ab sofort gibt es keine Veranstaltungen mehr mit über 100 Personen - bis mindestens am 30. April. Bis anhin war die Grenze bei 1 000 Personen. Das Verbot gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Skigebiete oder Schwimmbäder.
- Schulen: Ab Montag sind Präsenzveranstaltungen in Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten bis am 4. April untersagt. Für die Regelung bei Kinderkrippen seien die Kantone zuständig.
- Freizeit: Restaurants, Bar, Diskotheken etc. bleiben offen. Allerdings dürfen sich nicht mehr als 50 Personen im Raum aufhalten (inklusive Personal). Damit könne das gegenseitige Abstandhalten einfacher eingehalten werden.
- Reisetätigkeit: Auf nicht dringliche Auslandreisen sollte verzichtet werden. Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, empfiehlt das BAG die Benützung des öffentlichen Verkehrs möglichst zu meiden. Wo möglich sollen die Mitarbeitenden Homeoffice machen können.
- Grenzkontrolle: Per sofort gelten Einreisebeschränkung für Personen, die aus Risikoländern wie etwa Italien einreisen wollen. Ausnahmen: Schweizer Bürger sowie Personen mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung, aus beruflichen Gründen (Grenzgänger), auf der Durchreise, Asylsuchende oder Einreisen im Zusammenhang mit Warentransporte.
- Wirtschaft: Der Bund stellt eine Soforthilfe im Umfang von bis zu 10 Milliarden Franken für die Wirtschaft zur Verfügung. Die Unternehmen haben zum Beispiel bei der Kurzarbeitsentschädigung nur den Arbeitsausfall von einem Tag selbständig zu tragen, bevor ihnen die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung zusteht. Oberstes Ziel sei die Lohnfortzahlung für Mitarbeitende.
- Sport- und Kultursektor: Für ehrenamtlich tätige Organisationen im Sportbereich sollen Gelder in der Höhe von 50 Millionen Franken bereitgestellt werden. Für den Profibetrieb im Mannschaftssport will der Bundesrat zinslose, rückzahlbare Darlehen gewähren, da im Sportbereich der Zugang zu Bankkrediten schwierig sei. Für diese Massnahme sind ebenfalls bis zu 50 Millionen Franken vorgesehen. Auch für den Kulturbereich will der Bundesrat zusätzliche Mittel bereitstellen.
«Wir haben die Mittel»
Am meisten Fälle im Kanton Waadt
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