Corona: Jetzt gehen die ersten Arztpraxen Konkurs

Während die Spitäler nach finanzieller Hilfe rufen, kommt es bei den selbständig tätigen Ärzten zu Praxisschliessungen.

, 21. Juli 2020 um 06:34
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Firas Aldebssi, Kardiologe und Gesundheitsökonom (Swiss Medical Network)
Spitäler, Bund, Kantone sowie Versicherer sind sich uneinig, wer die Corona-Mehrkosten und Ertragsausfälle im stationären Bereich übernehmen muss. Im ambulanten Bereich hingegen griffen Praxen während des Lockdowns auf Kurzarbeit, Überbrückungskredite oder auf Corona-Erwerbsersatz zurück.
Doch nicht bei allen Praxen haben diese Massnahmen dazu geführt, die wirtschaftlichen Folgen des Verbots für nicht dringliche Therapien- und Behandlungen abzufedern. So hat ein Arzt einer Anfang März eröffneten Kardiologie-Praxis im Kanton Aargau die Insolvenz selbst beantragt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Kurzarbeit nicht möglich gewesen

«Eine auf Hausärzte angewiesene und vor allem neu eröffnete Facharztpraxis hat unter den Umständen praktisch keine Überlebenschance», sagt Praxisinhaber Firas Aldebssi gegenüber der Zeitung.
Der Kardiologe, der auch als Belegarzt in der Swiss Medical Network-Klinik «Villa im Park» arbeitet, sagt, man habe alles Mögliche probiert, um die Herzpraxis zu retten. Kurzarbeit sei nicht möglich gewesen, weil die Aktiengesellschaft erst gerade gegründet worden war.

Bekommen Auswirkungen zu spüren

Es bleibt abzuwarten, ob die Umsatzrückgänge anhalten und allenfalls weitere Praxen aus wirtschaftlichen Gründen schliessen müssen. Der Aargauische Ärzteverbandspräsident geht davon aus, dass die aktuell geltenden Massnahmen auch in Zukunft zu weniger Auslastung und damit zu deutlichen Umsatzrückgängen führend werden. 
Das Einkommen der Ärzte werde dieses Jahr deutlich abnehmen. Wenn sich der Umsatz um 10 Prozent verringere, nehme das Einkommen des Arztes um 30 Prozent ab, erklärt Jürg Lareida der AZ. Dies, weil der Kostensatz bei 60 bis 70 Prozent liege. 
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